Kein Vergleich - sondern nur ein zugegeben farbiges Beispiel für einen Gesetzesverstoß. Nicht mehr und nicht weniger. Aber ich will gerne zugeben, dass so gut wie jedes Beispiel "ein wenig hinkt". Hier ist es nur eingeworfen, weil ich nur ungerne über die sexuellen Aktivitäten einzelner Nudisten schreiben will. Aber wenn es denn unbedingt sein muss und es dich vermutlich doch interessiert, dann einmal doch: Sooo einsam kann die von dir zitierte einsame Waldlichtung ja nicht sein, wenn doch schon zumindest der einsame Nudist dort sexuelle Aktivitäten betreibt. Ich kenne mich im Sexualstrafrecht nicht aus, aber meines Wissens nach kommt dieses spätestens dann ins Spiel, wenn Unbeteiligte hinzutreten. Ich sage das nicht als "puritanischer Sittenwächter", sondern als Unbeteiligter und quasi im Rahmen der Fürsorge für den einsamen Nudisten auf der vermutlich gar nicht so einsamen Waldlichtung.Teilzeit-FKKler hat geschrieben:Der Vergleich ist völlig absurd. Durch sexuelle Aktivitäten eines Nudisten in einer einsamen Waldlichtung wird niemand geschädigt, durch Ladendiebstahl aber schon.regenmacher hat geschrieben:Dazu ein farbiges Beispiel, dem du sofort zustimmen wirst: Ein Diebstahl ist und bleibt ein Diebstahl - auch dann, wenn "alle total locker drauf sind" und sich "niemand daran stört".
Jetzt aber schnell noch zum deutlich interessanteren Teil :
Ich würde mich nicht als puristischen Sittenwächter bezeichnen - wenngleich das hier keine Rolle spielt. Aber die Gesetze sollten doch schon eingehalten werden. Das hat mit "puristisch" oder "Sittenwächter" nichts zu tun und ist hier sicherlich unstrittig.Teilzeit-FKKler hat geschrieben:Zudem ist es schon erstaunlich, dass ausgerechnet du den puristischen Sittenwächter gibst, obwohl du es doch bist, der mit fragwürdigen Aktionen wie "Nackt im Museum" die Grenzen bzw. die Toleranz der textilen Mitmenschen regelmäßig austestest und vermutlich auch herausforderst.
Die Aktionen, die du als "fragwürdig" bezeichnest, waren/sind es im Sinne der Gesetze nicht. Du darfst wir glauben, dass war immer mehrfach juristisch abgesichert. Da wurde - nicht nur von mir, aber auch durch mich - einiges an Arbeit reingesteckt. Allein zur Vorbereitung der Bonner Nacktwanderungen, für die ich seinerzeit verantwortlich war, hatte sich hier bei mir ein halbes Regal an Literatur zum § 118 OwiG ergeben. Viel Aufwand und viel Absprache mit Juristen ( in meinem Fall eigentlich nur mit einem Juristen, den ich indirekt über eine Bekannte noch aus Studententagen kannte) Das alles, um Probleme zu vermeiden. Andernfalls wären z.B. die Frauen und Kinder auf den Nacktwanderungen auch nicht mitgekommen.
Andere Aktionen (beispielhaft nennst du "Nackt ins Museum"), die u.a. auch ich im europäischen und außereuropäischen Ausland mit dem von mir seinerzeit verwalteten Fond finanziell unterstützte, sind übrigens ebenfalls immer zuvor nach den jeweiligen Gesetzen ausführlichst überprüft worden. Meinst du denn im Ernst, dass diese andernfalls von den jeweiligen Naturistenverbänden mitgetragen worden wären ? Nicht selten waren die offiziellen Verbände sogar "Hauptinitiatoren" der von dir als "fragwürdig" bezeichneten Aktionen.
Bezüglich Toleranz : Es geht nicht darum z.B. im Falle des Nacktwanderns eine Toleranz der Gesellschaft einzufordern. Da fordert niemand Toleranz der Gesellschaft - denn die ist eh schon da. Das ist bezüglich der von dir thematisierten sexuellen Aktivitäten des Nudisten im öffentlichen Raum sicherlich nicht der Fall.
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