Hallo Harryster, wie ich raus gehört habe, bist du schon öfter auf dem Campingplatz. Vielleicht sehen wir uns im Juli auf dem Campingplatz.
Viele Grüße Volker
hessebub83 hat geschrieben:Nun frag ich mich was es bring jedem x-beliebigen der die 44 Euro Mitgliedsbeitrag bezahlt so einen Ausweis auszustellen. Jeder der den Beitrag zahlt ist auf einmal ein „Guter“. Das grenzt ja schon an den Ablasshandel im Mittelalter. Wenn man sich wirklich von „negativen“ Personen schützen will, sollte man die Zuverlässigkeit anderweitig überprüfen aber nicht durch bezahlen eines Beitrags. Wird der Ausweis auch nur von einem gewissen Personenkreis gefordert sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.
Wer die Anwendung dieses Gesetzes fordert, sollte zumindest den §2 durchgelesen haben, der den Anwendungsbereich regelt. Vom Zugang zu einem Campingplatz ist dort nicht die Rede!hessebub83 hat geschrieben:sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.
riedfritz hat geschrieben:Wer die Anwendung dieses Gesetzes fordert, sollte zumindest den §2 durchgelesen haben, der den Anwendungsbereich regelt. Vom Zugang zu einem Campingplatz ist dort nicht die Rede!hessebub83 hat geschrieben:sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.
hessebub83 hat geschrieben:riedfritz hat geschrieben:Wer die Anwendung dieses Gesetzes fordert, sollte zumindest den §2 durchgelesen haben, der den Anwendungsbereich regelt. Vom Zugang zu einem Campingplatz ist dort nicht die Rede!hessebub83 hat geschrieben:sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.
Dann nimm halt Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz wenn er dir besser gefällt.
Konrad R. hat geschrieben:Was die Geltungsbereiche des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angeht herrschen hier oft falsche Vorstellungen.
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