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Allein reisende Männer

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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von Volker Behrends » Fr 13. Jun 2025, 12:01

Hallo Harryster, wie ich raus gehört habe, bist du schon öfter auf dem Campingplatz. Vielleicht sehen wir uns im Juli auf dem Campingplatz.

Viele Grüße Volker

 

Re: Allein reisende Männer

Beitrag von MarkusM50 » So 15. Jun 2025, 09:30

Egal ob ich alleine verreise oder mit Tochter man lernt vor Ort immer Leute kennen.
Ich denke es kommt immer drauf an wie man auf die Leute zugeht.

 
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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von hessebub83 » So 22. Jun 2025, 21:28

Abend zusammen, möchte auch mal etwas zu dem Thema schreiben. Ich zähle mich seit einem halben Jahr auch wieder zu den allein Reisenden da sich meine Partnerin für einen anderen Weg entschieden hat. Aber egal. Anfang des Monats hatte ich eine Tageskarte in einer Therme und hätte, aufgrund der Fahrzeit, gerne einen Campingplatz unweit der Therme angesteuert und ein verlängertes Wochenende daraus gemacht. Leider werden dort allein reisende nur mit DFK oder INF Ausweis geduldet. Ich habe leider keinen der Ausweise da, ich ihn aus zeitlichen Gründen, sehr wahrscheinlich nur 1- 2 mal pro Jahr nutzen würde. Nach etwas Recherche in Netz will man damit wohl Spanner oder sonstige „negative“ Menschen fern halten. Nun frag ich mich was es bring jedem x-beliebigen der die 44 Euro Mitgliedsbeitrag bezahlt so einen Ausweis auszustellen. Jeder der den Beitrag zahlt ist auf einmal ein „Guter“. Das grenzt ja schon an den Ablasshandel im Mittelalter. Wenn man sich wirklich von „negativen“ Personen schützen will, sollte man die Zuverlässigkeit anderweitig überprüfen aber nicht durch bezahlen eines Beitrags. Wird der Ausweis auch nur von einem gewissen Personenkreis gefordert sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.

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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von nudamus » Mo 23. Jun 2025, 00:03

Die Diskriminierung (nicht so böse gemeint wie es klingt) von Solo-Männern auf Campingplätzen und anderen FKK-Einrichtungen ist mir auch schmerzlich bewusst geworden. Ich habe mal in einem Forum dazu geschrieben, und da hat sich spontan eine Frau gemeldet, die mit mir gemeinsam auf den Platz gehen würde. Sie war da schon oft. So war es kein Problem. Aber alleine....

Einen Ausweis zu besorgen hält vielleicht einen Teil der Männer mit "unredlichen" Absichten ab, aber auch andere. 44€ wäre mir nicht zu viel. Blöd, ja, aber na und?

Es gibt auch Möglichkeiten, sich mit einem anderen Mann zusammen zu tun und als Paar zu kommen. (Muss ja kein echtes Paar sein) Das wird oft auch entspannter gesehen.

Schade, schade.... Der Fluch der wenigen Männer, die sich daneben benehmen und anderen das Leben vermiesen.

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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von Donautaler » Mo 23. Jun 2025, 05:01

hessebub83 hat geschrieben:Nun frag ich mich was es bring jedem x-beliebigen der die 44 Euro Mitgliedsbeitrag bezahlt so einen Ausweis auszustellen. Jeder der den Beitrag zahlt ist auf einmal ein „Guter“. Das grenzt ja schon an den Ablasshandel im Mittelalter. Wenn man sich wirklich von „negativen“ Personen schützen will, sollte man die Zuverlässigkeit anderweitig überprüfen aber nicht durch bezahlen eines Beitrags. Wird der Ausweis auch nur von einem gewissen Personenkreis gefordert sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.


Es schützt vor Wiederholungstätern. Wenn sich ein Gast schlecht benimmt, kann der betroffene Verein/Campingplatz A ihn anhand des Ausweises beim DFK melden. Er steht dann sozusagen auf eine schwarzen Liste. Wenn sich der fragliche Gast dann aufs Gelände von Verein/Campingplatz B begeben will, kontrollieren die seinen DFK/INF-Ausweis und sehen dann schon im System, oha, ein Frauenbelästiger.

 
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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von riedfritz » Mo 23. Jun 2025, 07:40

hessebub83 hat geschrieben:sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.
Wer die Anwendung dieses Gesetzes fordert, sollte zumindest den §2 durchgelesen haben, der den Anwendungsbereich regelt. Vom Zugang zu einem Campingplatz ist dort nicht die Rede!

 
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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von hessebub83 » Mo 23. Jun 2025, 10:25

riedfritz hat geschrieben:
hessebub83 hat geschrieben:sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.
Wer die Anwendung dieses Gesetzes fordert, sollte zumindest den §2 durchgelesen haben, der den Anwendungsbereich regelt. Vom Zugang zu einem Campingplatz ist dort nicht die Rede!


Dann nimm halt Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz wenn er dir besser gefällt. ;-)

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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von Donautaler » Mo 23. Jun 2025, 18:16

hessebub83 hat geschrieben:
riedfritz hat geschrieben:
hessebub83 hat geschrieben:sollte man sich vielleicht auch nochmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchlesen.
Wer die Anwendung dieses Gesetzes fordert, sollte zumindest den §2 durchgelesen haben, der den Anwendungsbereich regelt. Vom Zugang zu einem Campingplatz ist dort nicht die Rede!


Dann nimm halt Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz wenn er dir besser gefällt. ;-)


Preisfrage: Wenn dein Nachbar seinen Cousin zu seinem Geburtstag einlädt und dich nicht, kannst du dich dann auf die Feier klagen, weil du ja diskriminiert wirst?

Nein?

Richtig.

Und so wie du dich nicht ins Haus anderer Leute hineinklagen kannst, kannst du dich auch nicht auf ein Vereinsgelände klagen. Ein Verein ist keine öffentliche Einrichtung. Was ein Verein HAT, was er IST, was er TUT, das bestimmen allein die Mitglieder, die diesen Verein seit Jahren und Jahrzehnten mit ihrem Geld und ihrer Arbeitsleistung am Laufen halten. Und die haben auch das Hausrecht. So wie dein Nachbar mit seiner Geburtstagsfeier.

 
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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von Konrad R. » Mo 23. Jun 2025, 20:47

Was die Geltungsbereiche des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angeht herrschen hier oft falsche Vorstellungen.

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Re: Allein reisende Männer

Beitrag von Donautaler » Mo 23. Jun 2025, 22:19

Konrad R. hat geschrieben:Was die Geltungsbereiche des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angeht herrschen hier oft falsche Vorstellungen.


Ja, das klingt bei manchen schon abenteuerlich. :)

So wie hessebub83 allein bestimmen darf, wen er in seine Wohnung lässt und sich an seinem Biervorräten bedienen darf, darf auch ein Verein bestimmen, wen er zu sich einlädt und wen nicht.

Ich hoffe, ich konnte die Sinnhaftigkeit des DFK-Ausweises darlegen. Wenn sich Vereine/Campingplätze dazu entschließen, diese Vorsichtsmaßnahme zu ergreifen, dann sicher nicht ohne Anlass. Das könnte man ja auch einfach mal respektieren.

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