@ Ich liebeFKK
Die Unbelehrbarkeit von Axel ist ja gerade das tragende Symptom seiner übergroßen Selbstunsicherheit, wie auch sein überhebliches Auftreten.
@ ynda
Das übersteigert vorgetragene Selbstbewusstsein stammt aus dem Fehlen eines eigenen Selbstbewusstseins, welches er zu verbergen sucht. Er behandelt mich sehr abschätzig von oben herab und glaubt damit mich einzuschüchtern. Er stellt mit seinen bildungsbürgerlichen Phrasen seine Bildung heraus und glaubt sich damit als überlegen. Nun, ich lasse mich auf eine solche wenig geistreiche Diskussionsform nicht ein und fordere mit meinem sachlichen Widerspruch ihn auf, vernünftig zu argumentieren. Mit diesem Satz:
Ich selber halte mich wie üblich mit einer eigenen Meinung sehr zurück!
dokumentiert Axel, dass er es nicht wagt, eine eigene persönliche Meinung zur Diskussion zu stellen, weil diese ja kritisiert werden könnte.
@ Axel
Es steht dir nicht zu, ein Urteil über die Urteilskraft anderer User zu fällen. Denn hierzu fehlt die das erforderliche Fachwissen.
Die Bewertung der „Urteilskraft“ bezüglich der Reaktionen auf meine zwei letzten Links und die Zusammenfassung der Testergebnisse durch die drei Wissenschaftler kommt mich selbstverständlich teuer zu statten.
Die Bewertung der drei angeblichen Wissenschaftler über deine beiden Texte benötige ich nicht, um mir ein Bild und ein Urteil über diese Texte zu bilden. Beide Texte habe ich gelesen und ich fand, dass diese Texte nur eine von dir vertretene Meinung vortragen, ohne diese wirklich begründen zu können.
Das Zitat von Thukydides passt nicht zum Thema. Das Geheimnis der Freiheit ist nicht der Mut. Das Geheimnis der Freiheit ist das Wissen der Grenzen und die Bindung an … . Den Mut brauchst du, um deine Position angemessen zu vertreten.
Der Begriff der „Negativen Freiheit“ halte ich für falsch konstruiert. Die Negation beschreibt grundsätzlich ein Gegenteil von dem, zu der es in Beziehung gesetzt wird. Somit wäre eine „Negative Freiheit“ entweder die Unfreiheit oder eine vorgetäuschte Freiheit.
Das Beispiel von Ralf Dahrendorf halte ich hier für nicht zweckmäßig, da es in diesem Thread nicht um die Frage der Freiheit geht.
Der § 118, Abs. 1 OWiG lautet:
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Es müssen hier nicht drei, sondern nur zwei Voraussetzungen erfüllt werden, damit der § 118 Abs. 1 OWiG greifen kann. Die erste Bedingung ist ein grob ungehöriges Verhalten. Wann ist ein Verhalten ungehörig und wann ist es grob ungehörig? Dieses sind beides unbestimmte Rechtsbegriffe und wandeln sich mit der Zeit. Hierzu sagst du nichts. Ob der menschliche Körper in seiner Ganzheit und hierbei auch unbekleidet bekannt ist, ist rechtlich unerheblich. Erheblich ist hier die Frage der Behandlung der Handlung in der konkreten Situation. Ebenso ist es völlig irrelevant, ob der § 118, Abs. 1 OWiG für oder gegen die Nacktheit in der Öffentlichkeit geschaffen wurde. Diese Bestimmung erfasst alle grob ungehörigen Handlungen, welche die „die Allgemeinheit zu belästigen oder (...) gefährden und die öffentliche Ordnung (...) beeinträchtigen.“
Dein Ausflug in die Theologie geht fehl. Du solltest im Gymnasium in der Mittelstufe oder spätestens in der Oberstufe gelernt haben, dass es beim Sündenfall nicht um die Kleidung als Kleidung geht. Sondern dass das Bild der Nacktheit hier eine symbolische Bedeutung hat.
Die Pornographie ist kein Beispiel, welches du gegen die Nacktheit in der Öffentlichkeit als ein mögliches Gegenargument heranziehen kannst. Dieses Beispiel geht fehl, weil die Pornographie ein Sachverhalt ist, welches dem StGB und nicht dem OWiG zugeordnet ist. Auch zeigt der Satz: „Die Selbstbestimmung des Menschen frei von religiöser Ideologie mit dem Recht auf Erkenntnis jedweder Art.“ Unsinn. Hiermit zeigst du nur deine Ablehnung dem Religiösen gegenüber, ohne das Wesen des Religiösen verstanden zu haben.
Bei der Nacktheit in der Öffentlichkeit geht es nicht darum, den Penis, die Vulva oder die weibliche Brunst zu präsentieren. Wenn es dir persönlich darum geht, dass du deinen Penis in der Öffentlichkeit zeigen musst, dann hat dieses mit der FKK und dem Nudismus nichts zu tun. Dann handelt es sich um ein sexuell bestimmtes Handeln, welches vor dir als solches geleugnet wird.
Dass Argument, der Andere müsse ja nicht hinsehen halte ich für ein sehr arrogantes, sehr dummes hilfloses Argument desjenigen, der dieses vorträgt.
Dein Beispiel mit der Trauergesellschaft ist ein geeignetes Argument, um zu belegen, dass ein Verhalten durchaus unangemessen und als ungehörig empfunden werden kann. Ob hier eine Belästigung der Öffentlichkeit festgestellt werden kann, dürfte heute sehr zweifelhaft sein. Eine Gefahr geht von ihr jedoch nicht aus. Zur Frage der Gefährdung und der öffentliche Ordnung bzw. ihrer Beeinträchtigung sagst du nichts. Hier fehlt also die entsprechende Aussage.
Die Frage der Kennzeichnung der Strände bleibt den Ortsgemeinden überlassen. Ich habe in den Niederlanden viele Hinweisschilder gesehen, wo FKK ausdrücklich verboten wurde.
Unser Rechtssystem garantiert kein belästigungs- und konfliktfreies Leben. Es beinhaltet nur die rechtlichen Reaktionen auf ein entsprechendes Verhalten. Da hilft dir auch kein Verweis auf den Art. 2 Abs. 1 GG, denn hierfür gibt es das OWiG und das StGB, welches die anstehenden Fragen regelt. Beide Sätze: „Alles ist verboten, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist“ oder "Alles ist erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist“ sind falsch und nicht dazu geeignet, eine rechtliche Position zu begründen oder zu vertreten.
Willst du wirklich behaupten, dass die Entfaltung deiner Persönlichkeit davon abhängt, dass du dich unbekleidet in der Öffentlichkeit bewegen kannst? Wenn dieses die Grundlage deiner Persönlichkeit sein sollte oder ein wesentlicher und tragender Bestandteil, dann kannst du mir wirklich nur leidtun.
Deine Ausführungen zum Sittengesetz gehen insofern fehl, da es sich hier nicht um ein geschriebenes Gesetz handelt und zu keinem Zeitpunkt als solches gehandelt hat.
Der andere Link, im Text nicht so ausführlich, geht völlig am Thema dieses Threads vorbei. Hier geht es nicht um das Glück als solches. Und ein Glückserleben kann ebenso ein bekleideter Wanderer erleben. Dieses Glücksgefühl ist somit nicht den Nacktwanderer eigen.