Tim007 hat geschrieben:Ich, Tim, will auch dann nicht nackt von Fremden fotografiert werden, wenn das Foto nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Und wenn Aria meint, dagegen sei nichts auszurichten, wenn ich mich auf öffentlichem Grund bewege, geht sie fehl.
Was ist denn (Bitte Juristisch mit Quellenangabe - nicht Selbstjustiz) Deiner Meinung dagegen auszurichten? Ich wüßte nichts. Es wurde ja schon zu Genüge und wiederholt die Rechtslage zitiert: Wenn Fotos in der Öffentlichkeit (kein Privatgelände) gemacht werden, und diese nicht veröffentlicht oder verkauft oder sonstwie kommerziell verwertet werden, und auch die Privatsphäre nicht verletzen (durch Hecke oder über Zaun oder durch Fenster o.ä.), dann gibt es nichts was jemand dagegen tun kann - ausser natürlich auf die nette Art, darum zu bitten, es zu unterlassen. Egal ob nackt oder nicht, ob minderjährig oder nicht, ob alleine oder in einer Gruppe oder als Hintergrund in einer Landschaft. Dass dabei auch Grenzen des Anstands, oder gesunden Menschenverstands, beachtet werden *sollten* bestreitet auch niemand. Aber juristisch kann jemand nicht belangt werden, der solche Grenzen überschreitet. Wohl jedoch derjenige der sich dagegen zur Wehr setzt und den Fotografen bedroht, bestiehlt oder seine Sachen beschädigt.