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Kollision von Moralverhalten

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Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Sa 7. Dez 2024, 10:21

Kollision von Moralverhalten Nacktheit betreffend

(Es geht um die rechtlich erlaubte, sozialadäquate Nacktheit
im öffentlichen Raum, im Weiteren als „redliche Nacktheit“ bezeichnet.)

Ich habe immer wieder gehört und gelesen, dass Freunde der redlichen Nacktheit und insbesondere die sogenannten FKKler betonen, dass sie mit ihrer redlichen Nacktheit gar niemanden belästigen wollen. Neben dem An-spruch auf diese Nacktheit gäbe es auch den Anspruch, Nackte in der Öf-fentlichkeit nicht sehen zu müssen. Das regt wie folgt zum Nachdenken an. Dass die eigene Nacktheit in der Öffentlichkeit überhaupt Andere belästi-gen könnte, sollte aus Erfahrung nicht bestritten werden. Die Ursache einer solchen Eigenart soll hier nicht Gegenstand von Erörterungen sein. Aber die Meinung, dass jeder sein eigenes Verhalten an den Vorstellungen bzw. den Eigenarten Anderer zu orientieren hat, ist abwegig.

a. Wie stellt man es bei dem Anspruch, gar niemanden belästigen zu wol-len an, diejenigen unter den vielen, die sich in der Öffentlichkeit be-wegen, auszumachen, die sich ggf. durch redliche Nacktheit belästigt fühlen könnten? Mir scheint es als eine Unmöglichkeit. Die angedach-ten Personen, wenn es sie gibt, sind auf keinen Fall gesondert gekenn-zeichnet und erfahrungsgemäß gibt es von diesen sehr wenige. Ich weiß, wovon ich schreibe. Was ist nun die notwendige Handlungsweise dieser Besorgten, die Belästigung mit der eigenen Nacktheit Anderer vermeiden wollen? Es gibt keine; es sei denn, die Freunde der redli-chen Nacktheit und insbesondere die sogenannten FKKler verzichten auf ihre eigene Nacktheit im Öffentlichen Raum, um ggf. Belästigun-gen zu vermeiden. Den sogenannten FKKlern bleibt noch die Möglich-keit des Versteckens der Nacktheit hinter den Thujahecken der Ver-einsghettos. Es ist ein hohles Bekenntnis, die fraglichen Belästigungen vermeiden zu wollen, wenn man sich gleichzeitig nackt in der Öffent-lichkeit bewegt. Die scheinheilig Besorgten sehen ggf. die Lösung der selbstgeschaffenen Problematik in einer Nacktheit „immer dort, wo du nicht damit rechnen musst, dass dich viele sehen“ (zitiert aus der Website GNG; aber auch die Haltung vieler Anderer). Und da wird dann übersehen, dass auch unter Wenigen „Nacktenhasser“ sein könn-ten und zum Anderen reduziert sich das Areal für redliche Nacktheit ganz erheblich. Eine sehr abwegige Idee dieser scheinheilig Besorg-ten. Aber keine Überraschung! Albert Einstein schrieb:
„Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.

b. Wenn es nun keine geeignete Handlungsweise gibt, eine solche ge-dachte Belästigung zu vermeiden, ist man mit dieser Überlegung bei der Lebenswirklichkeit, dass es ganz allgemein kein belästigungsfrei-es Leben gibt. Belästigungen als Handlungen Anderer muss jeder hin-nehmen und erfährt diese immer wieder, wenn es sich bei den fragli-chen Handlungen nicht um Rechtswidriges sondern um Lebensarten handelt, die von unterschiedlichem Moralverhalten (im rechtlichen Rahmen) bestimmt sind. Redliche Nacktheit ist erlaubt und wer sich eine solche Moral zu Eigen macht, darf Toleranz als Pflicht anders ge-arteter Moralisten einfordern (siehe dazu meine Notiz: „Toleranz als Bedingung der Freiheit“) und muss sich nicht um eine gedachte Beläs-tigung Sorge machen.

c. Der Anspruch auf redliche Nacktheit ist herzuleiten aus dem Art. 2 Grundgesetz. Aus der dortigen Formulierung, dem „Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Die o. e. Idee einiger Freunde der redlichen Nacktheit und insbesondere der sogenannten FKKler, es gä-be auch den Anspruch, Nackte in der Öffentlichkeit nicht sehen zu müssen, hat keine Basis in den verbindlichen Rechtsnormen in Deutschland; niemand hat jemals auf eine solche vermeintliche Norm hingewiesen, noch viel weniger sie nachgewiesen. Es gibt also keinen derartigen Rechtsanspruch; aber ggf. eine einschlägige Moralvorstel-lung. Solche Moralvorstellungen, Andere mit der eigenen Nacktheit nicht konfrontieren zu wollen, sind aber selbstverständlich nicht all-gemeinverbindlich und eine Wertung unterschiedlicher Moralvorstel-lungen bleibt der Ethik vorbehalten.

d. In der Öffentlichkeit treffen ggf. Menschen unterschiedlichster Mo-ralvorstellungen zum Beispiel beim Baden an frei zugänglichen Seen oder dem Wandern im Zeitablauf aufeinander. Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass
i. selbstsichere Nackte völlig unbeeindruckt weiterhin nackt bleiben,
ii. Nackte, die eine gedachte Belästigen vermeiden wollen, sich be-kleiden müssten, wenn sie die fragliche Besorgnis ernst nehmen. Dieses aber kaum tun und ggf. schnell hinter Büschen ver-schwinden (habe ich im FKK-Forum gelesen),
iii. Bekleidete, die redliche Nacktheit unter den gegebenen Um-ständen akzeptieren (gutheißen, weil zur eigenen Moral pas-send) oder mindestens tolerieren (nur dulden, weil nicht zur ei-genen Moral passend), völlig unbeeindruckt sind und
iv. Bekleidete, die Nacktheit noch nicht einmal tolerieren wollen, die Flucht ergreifen müssen und/oder nach der Polizei rufen.
In einer Offenen Gesellschaft, die das Grundgesetz als Lebensform für alle vorgibt, kann es gar nicht anders sein, dass es Menschen mit unterschiedlichen Moralvorstellung gibt und für ein friedliches Mitei-nander ein hohes Maß an Toleranz erforderlich ist, um die gewollte Freiheit (im weitesten Sinn) möglich zu machen. Die Grenzen dieser Freiheit bestimmt u. A. wieder der Art. 2 GG: „….soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ord-nung oder das Sittengesetz verstößt“. „Sittengesetz“ steht nur noch dort; rechtlich und in der Rechtsprechung hat es keine Bedeutung.

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Donautaler » Sa 7. Dez 2024, 11:09

Konfrontativ nackt in der Öffentlichkeit aufzutreten, wird die Akzeptanz nicht fördern. Im Gegenteil. Es wird den Boden bereiten, weitere Verbote und Regelungen durchzusetzen. In einem Land, das immer mehr dazu neigt, alles kontrollieren und regeln zu wollen, ist das ein gefundenes Fressen für die Regelwut gewisser Parteien und ihre profilierungssüchtigen Agitatoren.

Und überhaupt, wenn wir irgendwo nackt sind, dann mit dem Vorhaben, eine gute, gemütliche, unkonfrontative Zeit zu haben.

Mit Nacktsein verfolgen wir keinerlei Aktivismus oder Revolution. Sondern Entspannung.

Bin gespannt, ob du das hinnehmen kannst, ohne wie vormals schon herablassend zu werden.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Sa 7. Dez 2024, 11:22

Jeder kann doch seine Meinung frei äußern. Ich habe aber eben eine andere Meinung als Du.

Wer die Übergriffigkeit der Administration beklagt, sollte aktiv seine gegebenen Rechte wahrnehmen. Die uns laut Verfassung zustehenden Rechte verfallen sonst sehr schnell.

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Ralf Sprenger » Sa 7. Dez 2024, 11:46

Hallo OSKAR oder CHICO,
Alle Deine Anmerkungen haben ein guten Ansatz, aber mir persönlich gefällt wie in der Vergangenheit der grundsätzliche Ton nicht.

Was ich mich schon immer gefragt habe, wenn Du so überzeugt von der Rechtfertigung über Artikel 2 des Grundgesetzes bist, warum beschreitest Du nicht den Rechtsweg um das Recht auf Nacktheit einzufordern?

Stattdessen verwendest Du viel Zeit und Energie darauf, überall darauf hinzuweisen, wie falsch die Einstellung der anderen Naturisten ist.

Das ist mir völlig unverständlich.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Sa 7. Dez 2024, 12:00

Da habe ich sehr viel Verständnis für: „Das ist mir völlig unverständlich.“

Zum Ändern eines solchen Zustands des Nichtverstehens: Rechte, die gegeben sind, kann man nicht über einen Rechtsweg einfordern. Das Recht auf freie Entfaltung einer jeden Persönlichkeit beinhaltet die Inanspruchnahme „redlicher Nacktheit“. Alle diese Rechte des Art. 2 GG werden eben nicht ausdrücklich genannt: es wird nie ein Erlaubnisministerium geben, das die einzelnen Freiheitsrechte in einer Liste veröffentlicht.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Sa 7. Dez 2024, 12:16

Noch einmal zum Einüben für den Herrn Sprenger:

Art 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Es gibt keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass mit praktizierter „redlicher Nacktheit“ die Rechte anderer verletzt werden und auch das heute nicht mehr relevante Sittengesetz hat nie seit 1949 „besagt“, dass redliche Nacktheit verboten ist.

Also: Redliche Nacktheit - wie hier definiert ist - erlaubt!!!

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Sa 7. Dez 2024, 12:28

Und auch dazu eine Antwort:

Stattdessen verwendest Du viel Zeit und Energie darauf, überall darauf hinzuweisen, wie falsch die Einstellung der anderen Naturisten ist.“


Es gibt eben sehr viele, denen wie dem Herr Sprenger vieles „völlig unverständlich“ ist.

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Ralf Sprenger » Sa 7. Dez 2024, 12:48

Hi Oskar,
Alles gut, dann mach halt so weiter wie immer, schreibe Deine Romane zum Artikel 2 des Grundgesetzes.

Ich glaube persönlich einfach, dass Du mit einem herumreiten auf dem Artikel rein garnichts für den Naturismur erreichst, lediglich bestätigt Du das Bild des alten, weißen Mannes, der anderen Menschen das Gesetz um die Ohren haut, in Deiner Dir eigenen charmanten Art!

Ich frage mich nur, was Du außer in diesem Forum mit Deinen Belehrungen für den Naturismus erreichst.

Also weiterhin viel Spaß und es schon bezeichnend, dass Du Dir keinen Klarnemen gibst, wo Du doch jeden hier "demaskierst". Recht kindisches Verhalten!

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Sa 7. Dez 2024, 15:26

Hallo, Herr Sprenger, der weise Oskar Weidenbacher (Klarname ) haut weder Dir noch anderen Menschen ein Gesetz um die Ohren. Dazu sind unsere kostbaren Gesetze nicht gemacht; sondern nur zu Beachtung!

Dem demoralisierten, hilflosen Vereinsboss von GNG e. V. hilft vielleicht sein Kollege Samuel, Vereinsbeauftragter für Recht, wenn meine „charmante Art“ nicht ausreichend war. Es heißt auf der Website von GNG: „Samuel ist promovierter Jurist und hilft dem Verein in allen rechtlichen Dingen“.
Wenn Samuel nicht weiter weiß, kann er gerne Hilfe bei mir abfordern.

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Ralf Sprenger » Sa 7. Dez 2024, 17:27

Lieber Oskar, scheinbar bist Du durch Zellteilung aus dem Sonnenschein Chico entstanden.

Trotz Allem eine schöne Weihnachtszeit und vielleicht wünscht Du Dir mal nen paar Freunde, dann müsstest Du nicht ständig Deine Ergüsse hier abladen.

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