von regenmacher » Do 11. Jul 2024, 13:35
Bildungsfreistellung (hier Bildungsurlaub genannt) ist natürlich auch in Verbindung mit FKK möglich, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Die Bezeichnung "Bildungsurlaub" lässt vermutlich etliche vermuten, es könne irgendeine Bildung (z.B. Italienisch-Sprachkurs für Physiker) sein. Dem ist natürlich - verständlicherweise nicht so. Die Maßnahme muss der berufliche Bildung oder der politische Bildung dienen. Darauf wird in letzter Zeit besonderen Wert gelegt, was ich unterstütze.
Trotzdem gibt es etliche Möglichkeiten.
Beispiele:
Eine Bildungsfreistellung für Mitarbeiter der Steuerbehörde, in der über neuere Fragen des Steuerrechts informiert wird. Zweifelsohne erfüllt solch eine Veranstaltung die vorgenannte Bedingung. Wo (also an welchem geographischen Ort) diese stattfindet oder welche Kleidung (bzw. ob überhaupt irgendwelche Kleidung) die Teilnehmenden tragen, ist dabei dann egal.
Probleme:
(1) Es müssten sich genug Teilnehmende aus den Steuerbehörden anmelden, die auch wirklich Interesse am Nacktsein/FKK haben.
(2) Es muss auch der anerkannte Anbieter der Fortbildungsveranstaltung dazu bereit sein.
Aber technisch und juristisch möglich ist das theoretisch tatsächlich.
Ein anderes Beispiel für eine Bildungsfreistellung, deren Teilnehmer zwei Dinge miteinander kombinieren, ist die oben von einem anderen poster berichtete politische Bildungsfreistellung für eine Motorrad-Fahrt in die - wie es damals hieß - "neuen Länder". Dort hat das Fahren mit den Motorrädern auch nicht zu einer Aberkennung der Anerkennung als Bildungsfreistellung geführt.
Noch ein mögliches Beispiel aus dem Bereich der FKK-Vereine/-Verbände: Wenn z.B. die Vorsitzenden der Vereine eine Fortbildungsveranstaltung zum Vereinsrecht auf irgendeinem FKK-Gelände besuchen und dabei auf Kleidung verzichteten (eher unwahrscheinlich) – dann bliebe ein Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern auf Bildungsfreistellung davon gänzlich unberührt.
Auch Sprachreisen sind ( wenn sie denn der beruflichen Fortbildung diene ) möglich. Als Veranstaltungsort würde sich ein "Resort" im jeweiligen Land eignen. Aber "pro Forma"-Veranstaltungen, bei denen der Zweck nur "auf dem Papier steht" werden vermutlich nur schwer möglich sein, weil der Veranstalter dabei seine Anerkennung verlieren würde. Das könnte ihn direkt in die Insolvenz führen.