Nordnackt hat geschrieben:Richter sind für viele offenbar Monster - weil sie Ehen scheiden, Eintragungen im Handelsregister veranlassen, Nachlässe verwalten, Insolvenzverwalter bestellen, Verkehrsunfälle abwickeln und hilflose Personen den Kliniken zuführen?
Ich nehme mal an, dass diese "Monster"-Richter all diese Sachverhalte aufgrund von klaren
und somit bestimmten Gesetzen entscheiden. Dies gilt auch für das Strafrecht und das
Nebenstrafrecht, in D Ordnungswidrigkeitsrecht benannt (Darüber ob eine 'Ahndung'
Strafcharakter habe, streiten sich die Juristen, seit es das OWiG gibt).
Selbst hatte ich schon einige Male Polizeikontakte in verschiedenen Ländern.
Ein kurzes Gespräch, Flagge streichen bzw. Höschen anziehen zur Deeskalation, und gut ist.
Nur einmal, kurz nachdem Petrullos Urteil rechtsgültig wurde, hab ich ein Bussgeld ohne Murren
bezahlt. Heute, nachdem Bundesrichter Mathis nicht mehr seine rächerische Haltung
praktizieren darf, würde ich (wohl nicht Petrullo) wieder von vorn anfangen.
Vor der Enzelrichterin hatte ich Petrullos Fall erfolgreich vertreten. Freispuch.
Über den damaligen Zustandes des Obergerichts AR muss ich mich nicht mehr auslassen,
das wurde nachhaltig korrigiert!
Und im Bundesgericht werden nach Mathys' Abgang die Karten neu gemischt. Der Fall
wurde damals den politischen Bruchlinien entlang 3:2 gegen Petrullo entschieden.
Ich vertraue nach wie vor dem Recht, den Gerichten, aber nicht allen Richtern.
Wenn es (freisprechende oder verurteilende) Entscheidungen in größerer Zahl gäbe,
wäre damit kaum etwas gewonnen oder verloren.
Jeder einzelne Fall ist und bleibt nämlich anders (z.B. Auswahl der Strecke, Zeitpunkt).
Richtig. Und trotzdem berufen sich Richter faul auf Kommentare, ohne diese in ihrer Gesamtheit
zu lesen und verstehen. Bohner führt brav, wie alle Kommentare zum OWiG §118 die Kasuistik auf,
auch Peter Niehenkes abstrusen Fall. Läsen diese Richter aber, was Bohnert zur Bestimmtheit
eines Gesetzes schrieb und anhand von OWiG §118 eindrücklich demonstrierte, würden sie
wohl zu anderen Urteilen kommen. Wenn Anwälte oder Betroffene nicht auf die Unbestimmtheit
von OWiG §118 hinweisen in ihren Plädoyers wird das weiterhin so gehen.
Selber schuld, möchte man meinen.
Aber Sigi hat sich ja mittlerweile mehr dem Vermummen als dem Entpuppen zugewendet ...
Puistola
drecht chrecht