von regenmacher » Do 22. Okt 2026, 21:50
Rechtliche Beratungen sind im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt. Darin ist die unentgeldliche Rechtsberatung durch Nicht-Volljuristen (abgesehen von hier nicht interessierenden Sonderfällen) auf das enge persönliche Umfeld beschränkt. Von einem solchen Umfeld kann man hier im Forum natürlich nicht sprechen. Unabhängig davon könnten aus einer unrichtigen Beratung u.U. zivielrechtliche Ansprüche gegen den Beratenden abgeleitet werden.
Darum Allgemein: Wenn du bereits einen Bußgeldbescheid vorliegen hast, dann hast du schon zumindest einen Anhörungsbogen ausgefüllt, denn die Bussgeldbehörde ist gehalten, Betroffenen vor Erteilung eines Bescheides Gelegenheit zur Stellungsnahme zu geben. Die Erteilung ist ein eigener Verwaltungsakt, gegen den der/die Betroffene in einer Frist von 14 Tagen Beschwerde einlegen kann. Wenn das geschehen ist, hat die Verwaltung verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren: Sie kann die Sache im "Sande verlaufen lassen" - was im Falle von "nackt durch ein Dorf radeln" schon einmal geschehen ist - oder sie kann die Sache zum Gericht geben.
Jetzt zu deiner Frage: Im Falle des eben genannten Beispiels war es eine Gruppe von Nacktradlern. Die von der Ordnungsbehörde verlangte Busse an die Teilnehmer der kleinen Nacktradelgruppe betrug rund 100 Euro (+ geringe Bearbeitungsgebühr). Warum in deinem Falle - zumindest so wie du es beschreibst - die Busse auf 250 euro veranschlagt wurde, kann niemand ohne genauere Kenntniss der Umstände erraten. Vorstrafen ? Ungeschickte Einlassung auf dem Anhörungsbogen ? Unkenntniss des zuständigen Verwaltungsmitarbeiters über ergangene Bescheide ? Es könnte auch eine Rolle spielen, dass du - deinen Schilderungen zufolge - allein warst. Alles nur wilde Spekulationen.
Aber da die Sache jetzt eventuell bei Gericht landen wird, entscheidet dann dieses über den Bussgeldbescheid.