NudeInWi hat geschrieben: Deshalb meine Frage, darf ich als nackter Mitfahrer Fotos machen und Filmen?
Generell ist es sowohl Teilnehmeden als auch Passanten juristisch erlaubt, Fotos/Videos vom WNBR zu machen. Dürfen diese auch z.B. im Print/TV/Netz veröffentlicht werden? Ja - denn das fällt unter Berichterstattung zu Fragen des "Zeitgeschehens". Rechtliche Ansprüche bestehen meiner Meinung nach dann, wenn Verunglimpfungen/Beleidigungen/üble Nachrede den Bildern beigefügt ist. Das hat dann aber mit den Bildern/Videos nichts mehr zu tun. Ob ein Anspruch bessteht, wenn z.B. Videos in sex-Foren (also außerhalb des von den Teilnehmeden erkennbar bestimmten Kontextes) veröffentlicht werden, kann ich aber nicht sagen.
NudeInWi hat geschrieben: Das Verbot an jüdischen Gedenkstätten ist absolut nachvollziehbar.
Eines Verbotes bedarf es nicht, der Hinweis an die Veranstalter reichte vollkommen. Solche "no-goes" gab es übrigens auch schon einmal bei einer meiner Nacktwanderungen, als wir expliziet einen alten jüdischen Friedhof "umgingen" - auch um Fotos, die dort eventuell von uneinsichtigen Teilnehmern gemacht werden könnten, zu vermeiden.
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