Aktuelle Zeit: Mo 13. Okt 2025, 19:14

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlichen R

Alles rund um das Thema FKK
Benutzeravatar
 
Beiträge: 4795
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 65

Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlichen R

Beitrag von Zett » Di 7. Okt 2025, 23:16

Entspricht weitgehend dem, was ich schon mal bei Change.org eingebracht habe. Jetzt an den Deutschen Bundestag gerichtet auf Compact.de:

An: Deutscher Bundestag
Grundrecht auf freie Bekleidungswahl und auf Nacktheit im öffentlichen Raum
TK
Gestartet von
gesundheitsorientiertes Nacktjoggen
Die Unterzeichner der Petition möchten eine Grundgesetzänderung. Bisher heißt es im Art. 2, Abs. 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Die Unterzeichner der Petition möchten eine Ergänzung um folgenden Text: „Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit im öffentlichen Raum.“

Damit würde der Absatz neu lauten:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf freie Wahl seiner Kleidung und auf Nacktheit im öffentlichen Raum.“

Warum ist das wichtig?
Wir leben in einer Zeit, in der in zunehmenden Maße mit sexualisierten Inhalten Menschen beeinflusst werden. Dies beginnt mit einfachen Spielfilmen, außerdem nachzuweisen in der Werbung und geht bis hin zu vor Kindern kaum fernhaltbaren pornografischen Filmen. Als Folge wird Nacktheit – oder auch bereits als unzureichend empfundene Kleidung – automatisch mit Sexuellem in Verbindung gebracht. Der natürliche Körper wird zum ekelerregenden Fremdkörper. Partnerschafts- und Sexualstörungen sind die Folge.

Um dem entgegenzuwirken, soll mit der Grundrechtserweiterung die einfache Nacktheit (ohne sexuellen Bezug) entkriminalisiert und enttabuisiert werden.

Eingeschränkt bleibt Nacktheit, wo dies Hygiene, Schutz vor Verletzungen oder Hausrecht verlangt.

Unberührt von diesem Grundrecht bleiben Straftaten in Zusammenhang mit Nacktheit entsprechend §§ 183 und 183a StGB („Exhibitionismus“ und „Erregung öffentlichen Ärgernisses“).

https://weact.campact.de/petitions/grun ... fb339b8465

Benutzeravatar
 
Beiträge: 34
Registriert: 28.05.2025
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 53

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von Musikus » Mi 8. Okt 2025, 09:26

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung geschweige denn eine 2/3-Mehrheit im Bundestag geben wird...

 
Beiträge: 143
Registriert: 07.08.2024
Wohnort: ABG
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 49

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von Sven.TH » Mi 8. Okt 2025, 10:24

Ich denke erfolgversprechender wäre es, das sogenannte Sittengesetz anzugreifen. Also zu fordern , dass das Sittengesetz entweder ausformuliert und nieder geschrieben wird , oder aus dem Artikel entfernt wird. Denn es ist allein dieses nicht-existente Gesetz, welches Richtern die Möglichkeit gibt, gleichzeitig legislative und judikative Macht auszuüben - was in einer Demokratie nicht sein darf.

Niemand kann begründen wie Nacktheit gegen die "verfassungsmäßige Ordnung" verstoßen würde. Man bezieht sich bei Rechtsbegründungen immer auf das nicht-existente Sittengesetz in diesem Paragrafen.

Sollte das Sittengesetz tatsächlich mal ausformuliert werden, könnte man dieses angreifen und fordern das einfache Nacktheit keine Sittenwidrigkeit darstellt.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 80
Registriert: 14.06.2009
Wohnort: Bad Laasphe/Wittgenstein
Geschlecht: Paar
Alter: 54

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von Wendelin1971 » Mi 8. Okt 2025, 11:35

Eigentlich ist doch schön mit "... freie Entfaltung der Persönlichkeit ..." alles gesagt.
Ich kann meine Persönlichkeit mit oder ohne Kleidung entfalten. Es gibt ja auch kein Gesetz gegen hässliche Tätowierungen (die man im Sommer zu hauf sieht).
Der Einwand, bezüglich des Sittengesetzes, finde ich allerdings berechtigt.

P. S.: wenn man nackt durch eine Fußgängerzone läuft und, als Mann, das Genital durch ein Säckchen verdeckt, sonst aber nackt ist, ist das nicht ahntbar und keine Ordnungswidrigkeit. ;)

Bei Frauen lächelt der männliche Gesetzgeber eher wohlwollend. ;)

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4949
Registriert: 27.07.2010
Wohnort: 25541 Brunsbüttel
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von ynda » Mi 8. Okt 2025, 12:18

Zett hat geschrieben:An: Deutscher Bundestag
Grundrecht auf freie Bekleidungswahl und auf Nacktheit im öffentlichen Raum

Unabhängig davon, was ich davon halte: Viel Glück, ganz viel Glück, du wirst es brauchen :!:

Ich bin da eher bei Sven.TH mit:
Sven.TH hat geschrieben:Ich denke erfolgversprechender wäre es, das sogenannte Sittengesetz anzugreifen.

Fürchte aber nichts dergleichen wird durch gehen, dazu sind die konservativen Kräfte doch zu zahlreich
und zu einflussstark. Die würden alles aufbieten was geht, bis zu falschen Behauptungen.
Wär nicht das erste mal. :x

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4795
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 65

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von Zett » Mi 8. Okt 2025, 13:29

Musikus hat geschrieben:Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung geschweige denn eine 2/3-Mehrheit im Bundestag geben wird...
Es dürfte wohl für über 99% aller Petitionen keine Mehrheit geben. Es ist vor allem ein Denkanstoß.

Sven.TH hat geschrieben:Ich denke erfolgversprechender wäre es, das sogenannte Sittengesetz anzugreifen.
Was hindert Dich daran? Nur zu! Es wird aber nie ausformuliert werden, weil es a) in zu viele Bereiche eingreift und b) sich die Moralvorstellungen ändern.

Wendelin1971 hat geschrieben:Eigentlich ist doch schön mit "... freie Entfaltung der Persönlichkeit ..." alles gesagt.
Eben nicht, deshalb heißt es ja: "..., soweit er nicht ... gegen ... das Sittengesetz verstößt.“ Das ist der Text des Grundgesetzes und nicht nur der erste Teilsatz.

ynda hat geschrieben:
Zett hat geschrieben:An: Deutscher Bundestag
Grundrecht auf freie Bekleidungswahl und auf Nacktheit im öffentlichen Raum

Unabhängig davon, was ich davon halte: Viel Glück, ganz viel Glück, du wirst es brauchen :!:
Wieso werde ich Glück brauchen? Meinst Du, ich gehe daran kaputt, wenn es nicht vom Bundestag beschlossen wird?? Wie oben schon geschrieben, ist es ein Denkanstoß.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 895
Registriert: 04.10.2003
Wohnort: 53498 Bad Breisig
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von regenmacher » Mi 8. Okt 2025, 15:36

Eigentlich gehört dies vermutlich eher in die Rubrik "FKK & Recht", aber das was ihr hier "Sittengesetz" nennt, ist nicht nötig, um den Ordnungswidrigkeitsparagraphen §118 anwenden zu können. Bitte dazu noch einmal ganz, ganz genau und langsam die Paragraphen durchlesen. Wenn es nach einem Widerspruch zum Knöllchen-Bescheid der Verwaltung zur richterlichen Entscheidung über das Knöllchen kommt, dann reicht allein die Überzeugung des Gerichts, dass die Handlung X nach Meinung der Bevölkerung (= die Allgemeinheit) geahndet werden müsse. Wenn in einer richterlichen Begründung dann tatsächlich einmal eine Bemerkung zum "Sittengesetz" auftaucht, dann gilt dies nur als "Fortbildung des Rechts", die nicht wirklicher Bestandteil der Entscheidung ist. Eine Folge davon ist z.B. dass sich Berufungen nicht auf (falsche) richterliche "Begründungen" berufen können. Überspitzt formuliert: Richterliche Begründungen sind Folklore.

.

 
Beiträge: 3664
Registriert: 17.03.2008
Wohnort: Oberpfalz

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von riedfritz » Mi 8. Okt 2025, 16:31

Dieser neue Thread ist doch nur wieder aufgewärmter Unsinn, der bereits ausgiebig in "FKK und Recht" diskutiert wurde.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1627
Registriert: 11.04.2024
Wohnort: Buchholz i. d. Nordheide
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 63

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von Hannes 2.0 » Mi 8. Okt 2025, 17:10

Hmm...war es nicht so, das eine Richterin in ihrer Begründung meinte, es reiche schon aus,
wenn die Tat dazu geeignet wäre, die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses auszulösen?
Ich meine mich zu erinnern, dass es dabei um einen Nackten ging, der am "World-Naked-Day
in einem Wildschweingehege unterwegs war...korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4795
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 65

Re: Neue Petition auf Grundrecht auf Nacktheit im öffentlich

Beitrag von Zett » Mi 8. Okt 2025, 17:25

regenmacher hat geschrieben:Eigentlich gehört dies vermutlich eher in die Rubrik "FKK & Recht", aber das was ihr hier "Sittengesetz" nennt
Nicht "wir" nennen hier etwas Sittengesetz, sondern es steht so im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das solltest Du doch wissen - und es auch anerkennen.

regenmacher hat geschrieben:[Sittengesetz] ist nicht nötig, um den Ordnungswidrigkeitsparagraphen §118 anwenden zu können. Bitte dazu noch einmal ganz, ganz genau und langsam die Paragraphen durchlesen.
Wenn Du die Empfehlung aussprichst, man solle "die" Paragraphen durchlesen, müsstest Du auch sagen, welche Du meinst. Es gibt ja eigentlich nur einen Paragraphen 118 OWiG. Und der ist nicht so lang, dass man ihn "ganz, ganz genau und langsam" lesen müsste.
Was allerdings nicht in dem Paragraphen steht - und da kann man ihn noch so oft und noch so langsam und gründlich lesen - ist die richterliche/rechtliche Umsetzung. Da kommt wieder das Sittengesetz ins Spiel. Dieses ist Grundlage zur Einschätzung, ob ein Verhalten "geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen." (aus §118 OWiG)
Empfindet die durchschnittliche Bevölkerung etwas als sittlich noch zu tolerieren, ist es keine Belästigung und kann es die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigen, empfindet sie es als sittlich nicht mehr zu tolerieren, ist es halt eine Ordnungswidrigkeit nach §118. Ganz einfach.


regenmacher hat geschrieben:Wenn es nach einem Widerspruch zum Knöllchen-Bescheid der Verwaltung zur richterlichen Entscheidung über das Knöllchen kommt, dann reicht allein die Überzeugung des Gerichts, dass die Handlung X nach Meinung der Bevölkerung (= die Allgemeinheit) geahndet werden müsse.
Genau das ist der Inhalt des Sittengesetzes! Was der Durchschnitt der Bevölkerung als sittlich korrekt oder sittlich nicht mehr duldbar sieht. Und das hat der Richter entsprechend seiner Ausbildung und Eignung einzuschätzen.

regenmacher hat geschrieben:Wenn in einer richterlichen Begründung dann tatsächlich einmal eine Bemerkung zum "Sittengesetz" auftaucht, dann gilt dies nur als "Fortbildung des Rechts", die nicht wirklicher Bestandteil der Entscheidung ist.
Was soll eine "Fortbildung des Rechts" sein?? In den Begründungen kommt - soweit ich das sehe - immer das Sittengesetz vor, nur nicht immer namentlich genannt. Oft umschrieben, aber inhaltlich immer klar aufgeführt.

regenmacher hat geschrieben:Eine Folge davon ist z.B. dass sich Berufungen nicht auf (falsche) richterliche "Begründungen" berufen können. Überspitzt formuliert: Richterliche Begründungen sind Folklore.
Woher hast Du diese "Weisheit"? Bei einer nachweislich falschen Begründung dürfte eine Berufung sehr wohl erfolg haben. Allerdings wird nicht jede richterliche Begründung falsch sein, nur weil der Betroffene es als falsch ansieht.
Aber wenn Du da mehr weißt, lass es uns wissen!

Nächste

Zurück zu FKK Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste