von OSKAR » Fr 29. Nov 2024, 07:53
Wie versteht sich rechtlich und sozial ein „offizieller Nacktwanderweg“?
Ein von einer Kommune markierter „Nacktwanderweg“ als solcher, ist nichts anderes als jeder sonstige Wanderweg. Auch auf einem so markierten Wanderweg dürfen alle – Nackte und Bekleidete – wandern wie auf jedem sonstigen Wanderweg. Letztlich ist eine solche Markierung nur der „freundliche“ Hinweis einer Kommune an die Unwissenden, dass redliche Nacktheit mindestens zu tolerieren ist.
Aussortiert von der Nutzung solcher Wege werden wohl die Intoleranten der redlichen Nacktheit gegenüber; sie werden fernbleiben, wenn sie nicht den Streit suchen.
@ Riedfritz – Was ich „ freundlicher Hinweis“ nenne, deckt sich voll mit Deiner Interpretation solcher Schilder.