ad peter hat geschrieben:Ich war mal vor Jahren mal in einem Hotel in Berlin, wo Wohnwägen zum Übernachten in einer Halle befinden.
Ist dir langweilig oder was?Phragmites hat geschrieben:das Satz nicht deutsch
Nö, das Hausverbot kann nicht die Folge sein, weil das nackte Auftreten im Flur nicht sexuell motiviert ist. - Was spricht eigentlich dagegen im Falle eines Falles eine Hand davor zu halten?NaWa hat geschrieben:das ist klar geregelt in Deutschland!
Grundsätzlich hat der Eigentümer das Hausrecht. Sollte er Nacktheit nicht dulden (außerhalb des gemieteten Zimmers) musst Du das akzeptieren. Auch ein Hausverbot könnte die Folge sein.
Pullover hat geschrieben:Nö, das Hausverbot kann nicht die Folge sein, weil das nackte Auftreten im Flur nicht sexuell motiviert ist...
Hast den vergessen! Seit wann richtet sich Hausrecht nach dem Strafrecht?Pullover hat geschrieben:Nö, das Hausverbot kann nicht die Folge sein, weil das nackte Auftreten im Flur nicht sexuell motiviert ist.
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