So ist es beispielsweise verboten, zu freizügig zu sein, wenn das Grundstück direkt neben einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, einer Schule oder einer kirchlichen Einrichtung liegt.
Wenn die umliegenden Gebäude keine derartigen Institutionen sind, kann Nacktheit zur Straftat werden: beispielsweise wenn es darüber hinaus zu exhibitionistischen Handlungen kommt (§183 Strafgesetzbuch (StGB)) oder sexuelle Handlungen vorgenommen werden (§ 183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses"). Dann droht dem Mieter eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr).
D.h. damit Nacktheit nicht zur Straftat wird, müssen die umliegenden Gebäude entweder Schulen, Kindertagesstätten oder Kirchen sein. Sicher ?