JDK hat geschrieben:Bin gespannt, wie das dann gehandhabt wird oder ob es dann Bußgelder gibt, wenn man außerhalb des Bereichs nackt ist.
Das kommt auf die genaue Begründung der eventuell verhängten Bußgelder an. Wenn es mit 118 OWiG begründet wird, hätte die Stadt "schlechte Karten", denn da gäbe es - wegen der vormaligen, friedlichen Nutzung des ganzen Seeufers - Probleme. (Die Anwendung des 118 OWiG setzt - neben vieler anderer Dinge - eine "Störung der öffentlichen Ordnung" voraus, die wegen der vormaligen Nutzung, die hoffentlich z.B. durch positive Presseberichte belegt werden kann, ausgeschloßen ist. Berichte der FKK-Nutzer in irgendwelchen Foren nutzen - da man ein Eigeninteresse unterstellen darf - hier selbstverständlich nicht aus.
Etwa komplizierter könnte es werden, wenn der Stadtrat - unabhängig vom 118 OWiG - einen eigen Beschluss fasst.
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