guenni hat geschrieben:mal wieder haarscharf am thema vorbei. was hat das argument von hans h. mit der möglichen anzahl anwesender leute zu tun?
Hans H. hat geschrieben: Wer einen großen, sichtgeschützten Garten hat und seine Gartenarbeit immer textilfrei erledigt, wird das meiner Meinung nach schon auch als FKK bezeichnen dürfen. Da ist es doch kein großer Unterschied, ob sichtgeschützt in einem Vereinsgelände oder sichtgeschützt im Garten, oder?
guenni hat geschrieben:campingliesel, hier nochmal speziell für dich:Hans H. hat geschrieben: Wer einen großen, sichtgeschützten Garten hat und seine Gartenarbeit immer textilfrei erledigt, wird das meiner Meinung nach schon auch als FKK bezeichnen dürfen. Da ist es doch kein großer Unterschied, ob sichtgeschützt in einem Vereinsgelände oder sichtgeschützt im Garten, oder?
es geht um gartenarbeit und nicht um irgendwelche zusammenkünfte! nun kapiert?
Campingliesel hat geschrieben:...
Ich nenne das jedenfalls nicht FKK, wenn einer in seinem Privatgarten seine Arbeit nackt macht.
www hat geschrieben:Liesel kann nicht anders. Die braucht für eine klare Aussage 10 Sätze und mehr!
Zum ersten Teil deiner Ausführungen:Hans H. hat geschrieben:...Rechtlich gesehen ist man noch im Privatbereich und dennoch gibt es da Auslegungsgrenzen. Wer völlig ohne Sichtschutz in seinem Garten direkt neben einem Schulhof nackt den Rasen mäht, wird sicher diese Auslegungsgrenzen überschritten haben. Wir haben im sehr kleinen Garten in eng bebauten Gebiet im Ballungsraum die Einsichtmöglichkeit in den Garten von 14 Häusern aus.
...Wer einen großen, sichtgeschützten Garten hat und seine Gartenarbeit immer textilfrei erledigt, wird das meiner Meinung nach schon auch als FKK bezeichnen dürfen.
Wer?Campingliesel hat geschrieben:Aber es gibt eben sogar welche, die auf einen einzigen Beitrag von mir gleich in einer 10er Mannschaft anrücken.
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