Kantianer hat geschrieben:Was ich in meiner rechtlich geschützten Umgebung, der Wohnung und der Nutzung von dazu gehörenden, Umgriffen, die nicht einsehbar sind, passiert, dazu brauchen wir keine Freikörperkultur. Wozu denn auch.
Campingliesel hat geschrieben:Was Du zu Hause machst, ist deine Privatsache. Und dazu braucht man wirklich nicht das, was man unter FKK versteht.
Nein, das brauchen wir nicht, und solange man in geschützter, nicht einsehbar Umgebung ist, ist das jedermanns Privatsache, genauso wie das, was im Schlafzimmer abläuft. Dazu ist jede Diskussion überflüssig und jeder Kommentar hier offtopic.
Die Eingangsfrage bezog sich darauf, wenn kein solcher Sichtschutz besteht: ..., obwohl die von anderen Nachbarswohnungen eingesehen werden kann ?
Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, gibts Probleme ?
Wie weitgehend ist das noch Privatsache? Rechtlich gesehen ist man noch im Privatbereich und dennoch gibt es da Auslegungsgrenzen. Wer völlig ohne Sichtschutz in seinem Garten direkt neben einem Schulhof nackt den Rasen mäht, wird sicher diese Auslegungsgrenzen überschritten haben. Wir haben im sehr kleinen Garten in eng bebauten Gebiet im Ballungsraum die Einsichtmöglichkeit in den Garten von 14 Häusern aus. Da habe ich nicht die Absicht, eine Diskussion herbeizuführen und alle zu belehren, dass der Garten mein Privatbereich ist. Im Haus-nahen Bereich auf der Terrasse sieht es besser aus, denn da können nur die direkten 2 Nachbarn draufschauen, wenn sie von oben vom Balkon schon sehr direkt nach unten sehen.
Ich sage sogar, daß das noch lange nichts mit FKK zu tun hat. FKK fängt da an, wo andere in Badekleidung hingehen, schwimmen, sonnen, Sport in Sportsachen machen, wandern in Wanderkleidung usw. aber FKKler tun das eben nackt.
Für den sichtgeschützten Innenraum ist das sicher richtig. Wer einen großen, sichtgeschützten Garten hat und seine Gartenarbeit immer textilfrei erledigt, wird das meiner Meinung nach schon auch als FKK bezeichnen dürfen. Da ist es doch kein großer Unterschied, ob sichtgeschützt in einem Vereinsgelände oder sichtgeschützt im Garten, oder?