Nur der Ordnung halber: Du hättest in dem Artikel weiter lesen sollen - zumindest bis zu dieser Stelle, wo es um Züchtigungsrecht an Schulen geht:Campingliesel hat geschrieben:In Wikipedia steht dazu folgendes:
(..)
1980 wurde die Prügelstrafe an Schulen auch in Bayern abgeschafft.
In Bayern wurde das Verbot der körperlichen Züchtigung von Schülern durch Lehrkräfte erst am 1. Januar 1983 gesetzlich verankert.
(…)
Zu den verbreitetsten Körperstrafen, die oft auch im Klassenbuch notiert wurden, gehörten Ohrfeigen, „Kopfnüsse“ sowie die Tatzen (Schläge mit einem Lineal oder Rohrstock auf die Handflächen des Schülers) und den Schüler in die Ecke (neben die Tafel oder den Katheder mit dem Rücken zur Klasse, für eine bestimmte Zeitspanne, z. B. 5 oder 10 Minuten oder bis zum Ende der Unterrichtsstunde) zu stellen oder knien zu lassen (früher auch verschärft: auf einem kantigen Holzscheit).
Diese Zeiten sind vorbei, dennoch sollte man sie nicht vergessen oder kleinzureden versuchen.