
Dazu die Bildüberschrift von der Quelle auf reddit.com : "Photo of Military Leader, Regent, Commander-in-Chief, Marshal and 6th President of Finland Carl Gustaf Mannerheim leading his troops naked during a river crossing in Poland, 1914."
norbert hat geschrieben:Wenn das ein Comander oder Marshall war, dann hatte der seinen Adjudanten.
Der einfache Soldat hat das wasserdicht verpackt und beim Schwimmen oder Waten vor sich her geschoben.
Allerdings ist es ein Fehler, wenn man meint, diese §§ 22 und 23 KUG wären alles, was man in dieser Sache zu beachten hätte. Das Urheberrecht (aus dem das KUG ursprünglich stammt und sich hier auf das grundsätzliche Urheberrecht an jedem Abbild der eigenen Person richtet) und das Persönlichkeitsrecht (aus dem Grundgesetz und konkretisiert in verschiedenen weiteren Regelwerken) sind nun mal unterschiedliche Regelungsbereiche, die hier beide zu beachten sind. Das hatte ich bereits mehrfach dargelegt, zuletzt hier: viewtopic.php?f=2&t=7902&start=20Schelm hat geschrieben:Das Recht am eigenen Bild findet sich im §22 und 23 Kunsturhebergesetz. Hierin heißt es sinngemäß: ...
Tja.Pullover hat geschrieben:Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
- Die meisten Nackt-Wanderungen habe ich in der Gruppe gemacht...
Hä...?sualk-50 hat geschrieben:Hallo erst mal!
Du hast wohl zu viele schlechte Krimis gelesen!!
Wo kommst du denn her??
Klaus
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