Nein, das Ordnungsamt ist nicht grob ungehörig:
Klar muss jedes Ordnungsamt NEIN sagen, seit das OLG Karlsruhe
Nacktjoggen als grob ungehörig (OWiG 118) qualifiziert hatte.
Wer so blöd ist, für ein paar nackte Velofahrer um Bewilligung zu fragen,
scheint mir allerdings grob ungehörig doof.
Seit Peter Niehenkes Niederlage ist sowas nicht mehr bewilligungsfähig.
Nacktheit in der Öffentlichkeit ist nun mal ausserhalb der Norm.
Da braucht es etwas mehr als Behördengänge. Ein bisschen Revolution
schwingt da mit. Wer das nicht will, radle mit Höschen.
Einziger Ausweg für brave Bürger und Spiesser:
Ein Nacktknöllchen nicht bezahlen und damit mit einem guten Anwalt
vor Gericht ziehen, um das mittlerweile angejahrte Skandalurteil des OLG
Karlsruhe umzustossen.
Wie das gehe, hab ich in den letzten Jahren zur Genüge dargelegt.
Man lese nach in Bohnerts Kommentar zum OWiG.
Puistola