@ Friedjof
Ich habe mir mal einige der von dir aufgeführten Quellen angesehen. Mein Eindruck wurde hierbei bestätigt.
1.) Wie du schon selbst festgestellt hast, gibt es in den Prüfungsordnungen ein Verbot der Nutzung des Onlinlexikon Wikipedia nicht.
2.) Das Problem beim Zitat aus Wikipedia besteht darin, dass bei Wikipedia nicht gesichert ist, dass das entsprechende Zitat auch noch in späteren Jahren in dieser Form dort so wieder zu finden ist, wie es in der entsprechenden Arbeit zitiert wurde. Hier hilft es, wenn man neben der Quellangabe das Datum der Sichtung zusetzt.
3.) Der Autor des entsprechenden Beitrages ist nicht immer sicher eruierbar. Dieses ist in der Tat für wissenschaftliche Arbeiten ein Problem.
4.) Der Umstand, dass die Beiträge bei Wikipedia nicht immer von Wissenschaftlern erstellt wurde, ist kein Problem. Wikipedia ist in der Tat das Lexikon mit den wenigsten nachgewiesenen Fehlern.
Solange eine Prüfungsordnung Wikipedia nicht als Quelle ausdrücklich untersagt, ist die Nutzung und Benennung von Wikipedia nicht untersagt. Ich muss halt nur wissen, wie ich diese Quelle einsetze und wissenschaftlich absichere.
Deine Argumentation kann ich da nur als Korinthenkackerei bezeichnen.
Das kannst du ruhig. Es ändert aber nichts daran, dass diese meine Argumentation in allen Punkten voll zutrifft.
Die AfD-Kundgebung wurde lt. Fernsehberichterstattung u.a. von lauten Buh-Chören größerer Menschengruppen begleitet, die den Gesang innerhalb des Theaters übertönt haben sollen.
Dieses ändert aber nichts an dem Tatbestand.
Sag mal Eule, auf welcher Seite schlägt dein Herz?
Auf der Seite des liberalen Rechtsstaates.
@ Mecki
Deine Beiträge haben mit dem Thema dieses Threads nichts zu tun und ich werde diese insoweit also nicht kommentieren. Meine Person dürfte für die Frage des gesellschaftlichen Wandels nicht die Bedeutung haben, dass dieses hier erörtert werden müsste.