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Voyeure/Spanner beim FKK

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von Trixi » Di 16. Dez 2025, 19:25

Wer hat von Gewalt gesprochen? Weißt Du nicht was eine Kopfnuss - auch umgangssprachlich - ist? Ein kleiner
Denkzettel hat noch keinem geschadet. Er kann aber verdammt wirkungsvoll sein.
Immer nur reden, reden, reden bringt nichts (sieht man doch deutlich an unserer derzeitigen Politik).

Hast Du niemals in Deinem Leben mal von Freunden/Kollegen eine kleine Abreibung bekommen?
Sind immer alle nur lieb zu Dir? Hat man nie scherzhaft mal etwas veranstaltet um Dir eins auszuwischen?
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Zum Glück packen hier die Leute noch selber an und klären das auf ihre Art.

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von Hannes 2.0 » Di 16. Dez 2025, 20:15

Trixi hat geschrieben:...Hast Du niemals in Deinem Leben mal von Freunden/Kollegen eine kleine Abreibung bekommen?
Sind immer alle nur lieb zu Dir? Hat man nie scherzhaft mal etwas veranstaltet um Dir eins auszuwischen?


Hmm...wenn, dann ist das sehr lange her.
Freunde und Kollegen sind mir wohlgesonnen, da passt eine Abreibung nicht rein.
Aber natürlich sind nicht alle lieb zu mir - ich bin nicht von einem anderen Stern!

Wie gesagt, ich glaube nicht, dass eine solche Aktion (scherzhaft gemeint, oder nicht) etwas daran ändert,
dass es auch immer mal wieder den ein oder anderen Menschen geben wird,
der sich an den Nackten satt sehen möchte. Das kann man nicht verhindern wenn man in der Öffentlichkeit
so unterwegs sein möchte. Wer nicht beobachtet werden möchte, muss sich dann wohl hinter Hecken
und Sichtschutzzäunen verstecken.
Der Umstand, dass Nacktheit für viele Menschen immernoch ein Tabu ist und deshalb
einen besonderen Reiz auf sie ausübt, führt eben dazu, dass sie die Chance nutzen, wenn sie sich ihnen bietet.
Ich kann das in gewisser Weise auch nachvollziehen, bin aber sehr froh darüber, dass ich das nicht nötig habe.

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von regenmacher » Di 16. Dez 2025, 20:49

NackeDuDa hat geschrieben: Bisher gibt das Ordungsrecht es wohl nicht her, daß eine Gemeinde einen öffentlichen Bereich als verpflichtende Nacktzone ausweisen kann.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich berechtigterweise von kundiger Seite darauf hingewiesen werden muss, dass ich als Physiker/Ingenieur - also als Nicht-Jurist - meine Kompetenzen überschreite: Das, was du als "Nacktpflicht" bezeichnest beruht sogar auf dem von der Stadt Rostock gestalteten ordnungsrechtlichen Bestimmungen. Insofern gibt es das Recht also tatsächlich her, z.B. für den Bereich des FKK-Strandes eine "Nacktpflicht" zu erlassen. Wenn von der Stadt gewünscht, darf sie sogar bei Verstößen dagegen eine Bussgeld verhängen. Ein Spanner/Voyeur kann nur dann gegen eine solche "Nacktpflicht" vorgehen, wenn er dem Geber des Erlasses Willkür ( genauer: eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit) nachweist, was (es gibt ja auch Strände, an denen sich Bekleidete aufhalten) schwer sein dürfte. Wie das trotzdem gehen könnte ? Das schreibe ich aus naheliegenden Gründen hier jetzt nicht.

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von Konrad R. » Di 16. Dez 2025, 22:25

NackeDuDaDei hat geschrieben:
Konrad R. hat geschrieben: An FKK-Stränden ist Nacktsein erlaubt, aber Textil nicht verboten.
In Rostock haben aber zunehmende Beschwerden von FKKlern über Angezogene dazu geführt, dass die Bürgerschaft für die offiziellen FKK-Strandabschnitte eine Nacktpflicht beschlossen hat.

...Wobei ich nicht glaube, daß irgendein Bürgermeister oder Gemeinderat in Deutschland überhaupt Nackte in seiner Stadt haben will. ...
Städtische Grünanlagen...

Bitte genau lesen! Rostock hat, ich glaube das deutlich geschrieben zu haben, die Nacktpflicht an den FKK-Stränden beschlossen. Wo steht etwas von Nackten in der Stadt oder Grünanlagen?

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von regenmacher » Mi 17. Dez 2025, 09:56

Es war zwar keine "Nacktpflicht" aber so etwas wie eine "Pflicht Nackte im öffentlichen Stadtgebiet zu akzeptieren". Ja, das hat es schon einmal gegeben. Es ist sogar gar nicht sooo lange her. Nur in der unmittelbaren Umgebung der örtlichen Kirche (das war in der Verordnung fast auf cm genau festgelegt) galt "Bekleidungspflicht". Woher ich davon Kenntnis habe ? Es wurde ausführlichst im örtlichen Lokalblatt dem "Reformer" diskutiert. Gut - das war jetzt keine "Nacktpflicht", und das war auch in Brattleboro - also unter ganz anderen (teilweise sogar restriktiveren) Bedingungen als hierzulande und schwer vergleichbar. Es zeigt uns aber, dass nicht nur hierzulande Gemeinden bezüglich des Ordnungsrechts (bzw. vergleichbarer Normen) eine beachtlichen Gestaltungsspielraum haben.

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