von CHICO » Fr 23. Aug 2024, 12:07
Toleranz an solchen Plätzen – allen Stränden - versteht sich als wechselseitige Toleranz, die eine Pflicht aus dem Verständnis des Art. 2 GG ist. So wie wir sehr weitgehend die Akzeptanz und Toleranz der Bekleideten beim Nacktwandern kennen, kann diese auch an allen Stränden, die nicht besonders gekennzeichnet sind, Wirklichkeit werden. Dazu können die Nackten etwas tun:
NACKTHEIT im öffentlichen Raum die Öffentlichkeit – die Breite der Gesellschaft – umfangreich erleben lassen, ist gefragt! So wird mehr Akzeptanz und Toleranz erreicht.
Das Erlebenlassen ist möglich, denn Nacktheit im öffentlichen Raum ist erlaubt, Das Grundgesetz Art. 2 macht es möglich und der § 118 des OWiG behindert dieses Vorleben nicht.
Also, dort wo an Stränden keine besondere Kennzeichnung erkennbar ist, kann selbstverständlich auch nackt gebadet werden. Überall soll CO bzw. „Mixed Zones“ werden bzw. sein.
Es kann im öffentlichen Raum an Stränden eigentlich exklusiv weder FKK-Zonen noch Zonen für Bekleidete geben.
Axel Geertz