Aus reinem Mitleid mit dem Anonymus Eule:
Ich habe sehr deutlich geschrieben, dass das fragliche Verfahren vor dem Amtsgericht in Lahnstein 2019 eingestellt wurde und zwar laut Beschluss des Amtsgerichts Lahnstein gemäß OWiG § 47 Abs. 2.
Dieser Absatz lautet: (2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Bußgeld war auf € 130,00 festgesetzt worden.
Dann kann nur jemand immer wieder nach einem Urteil in diesem Verfahren fragen wie der Anonymus Eule, der sich selber als dumm und dämlich bezeichnet. Mehr Antworten haben solche Typen nicht verdient.