Aktuelle Zeit: Di 14. Okt 2025, 23:59

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Wo darf ich Nacktwandern?

Alles rund um das Thema FKK
Benutzeravatar
 
Beiträge: 4809
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 65

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von Zett » Fr 26. Jul 2024, 16:53

Albert hat geschrieben:Überall weil es gibt kein Gesetz was es Dir verbietet.
Das ist leider falsch, da es das - wenn auch ungeschriebene - Sittengesetz gibt, welches in der Verfassung Art. 2 verankert ist.
Wäre es überall erlaubt, wären die Nudisten schon lange durch die Innenstädte gemacht. Es gibt eben Grenzen, wo - und vor allem wie - es erlaubt ist.

 

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von CHICO » Fr 26. Jul 2024, 16:58

Spezialaufgabe für Zett:

Wo ist feststellbar – lesbar kann es eben nicht sein - in dem nicht kodifizierten „Sittengesetz“, dass Nacktheit im öffentlichen Raum nicht erlaubt ist?

Das Sittengesetz hat schon viele jahrelang keine Bedeutung mehr in der aktuellen Rechtsprechung. Siehe: Auskunft des Bundesjustizministeriums.

Axel Geertz

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4809
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 65

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von Zett » Fr 26. Jul 2024, 21:13

@CHICO
Dass Du Dich unwissend stellst, ändert nichts an der Tatsache. Geh nackt in eine belebte Fußgängerzone oder auf einen Spielplatz, dann wirst Du ganz schnell sehen, dass das Sittengesetz nach wie vor seine Bedeutung hat.

Du hast nie eine offizielle Auskunft des Bundesjustizministeriums vorgelegt, wie Du hier suggerieren möchtest.

 

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von CHICO » Sa 27. Jul 2024, 02:49

Zett, Sie haben die Ihnen von mir gestellte Aufgabe nicht erfüllt! Und nun soll ich Ihnen helfen. So geht das nicht. Seien Sie besorgter mit Ihren Aussagen, dann fallen Sie nicht fortlaufend unangenehm auf.

 

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von CHICO » Sa 27. Jul 2024, 07:37

Und doch noch für Zett und ggf. Andere Interessenten zum Thema "Sittengesetz"

Aus meiner Notiz zum § 118 OWiG:

Das im GG von 1949 Art. 2 angesprochene „Sittengesetz“ hat denn auch in der Rechtsprechung der letzten Jahre alle Bedeutung verloren. Dazu gibt es eine entsprechende schriftliche Äußerung im Auftrag des Bundesjustizministeriums seitens des Ministerialrats Heinz-Josef Friehe aus 2011. Dort stellt Herr Friehe fest:

„Das "Sittengesetz" hat als Begrenzung der freien Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, bisher kaum eine Rolle gespielt. Und: Wenn die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 meinten, das "Sittengesetz" erwähnen zu müssen, erklärt sich das wohl daraus, dass es damals viel weniger Gesetze gab als heute. Damals war der Schluss, unverzichtbare Wertvorstellungen müssten auf jeden Fall bereits durch die Gesetze zum Ausdruck gebracht sein, weniger zwingend als heute.“

Das war die Meinung des Bundesjustizministeriums schon vor 12 Jahren. Ein Gesetz, dass die Nacktheit i. ö. Raum verbietet, hat das Parlament seit 1949 für nicht erforderlich gehalten. Es steht auch nicht an.

Wenn dieses nicht kodifizierte „Sittengesetz“ sogenannte unverzichtbare Wertvorstellungen laut dem Schreiben aus dem Bundesjustizministeriums in der Idee beinhaltet, hätte sich immer – und im Einzelfall ggf. auch heute noch - die Frage in gerichtlichen Verfahren nach deren Entstehung, Verbreitung und Bestand gestellt. Wertvorstellungen einer Gesellschaft existieren zum einen nicht einheitlich in einer gegebenen Gesellschaft wie der Bürgergesellschaft in Deutschland und unterliegen deutlichen Änderungen über die Zeit. Der Begriff der Wertvorstellung liegt sehr nahe dem, was unter Moral üblicherweise verstanden wird. Unter dem betrachteten Aspekt „Nacktheit i. ö. Raum“ sollen hier nicht weiter Überlegungen zu Wertvorstellungen, Moral und Ethik angestellt werden, da eben das „Sittengesetz“ in der Rechtsprechung offensichtlich keine Rolle mehr spielt. Es ist zu einer Schimäre verkommen.

 
Beiträge: 380
Registriert: 26.07.2009
Wohnort: 73033 Göppingen
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 63

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von nacktwolf62 » Sa 27. Jul 2024, 08:44

Liebe FKK-Freunde

was ist denn das für ein thread?
Keine Streitereien? Jeder bleibt beim Thema.
Donnerwetter! Das habe ich noch NIE erlebt!

Gruß

Wolfgang aus Göppingen

 

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von Ralf_Natur » Sa 27. Jul 2024, 13:19

Also ich kann auch nur der Tip geben, dass man es einfach mal probieren sollte.
Es kostet vielleicht etwas Mut sich zu überwinden, aber die größten Bedenken entstehen einfach im eigenen Kopf.
Natürlich sind entlegene Wege ein guter Anfang um sich einfach auch ans nackte Wandern oder Biken zu gewöhnen, aber gerade bei den Begegnungen mit Passanten wird recht schnell realisiert, dass kaum Anstoß an Nacktivitäten genommen wird.
Wichtig ist, sich normal zu verhalten, vielleicht ein wenig freundlicher als sonst, in unsere Taunus-Nackt-Mountainbike-Gruppe grüßen wir immer freundlich zuerst, manchmal mit dem Hinweis "bekommen Sie bitte keinen Schreck", das löst für viele Menschen die nicht alltägliche Situation und sie erwidern das dann ebenfalls sehr freundlich.

Also einfach mal probieren, freundlich und natürlich bleiben, dann klappt das schon.

Allerdings vermeide ich es persönlich, durch Städte, Fußgängerzonen oder an Schulen oder Kinderspielplatz nackt zu sein. Das hat eher etwas mit meinen persönlichen Moralvorstellungen zu tun.

 
Beiträge: 1487
Registriert: 30.01.2023
Wohnort: Pegau
Geschlecht: Weiblich ♀
Alter: 46

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von Trixi » Sa 27. Jul 2024, 13:38

Diese ganze undurchsichtige Gesetzes-/Vorschriftendebatte bringt doch nichts und ist eher kontraproduktiv. Das verunsichert Neulinge/Anfänger nur noch zusätzlich.

Ich sehe das so wie Ralf_Natur. Man sollte sich einen ruhigen/abgelegenen Weg suchen und erstmal probieren. Sicher stellt sich nach und nach eine gewisse Selbssicherheit ein und man geht dann auch höher frequentierte Wege.

 
Beiträge: 193
Registriert: 15.04.2022

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von Nudehiker » So 28. Jul 2024, 17:02

... man lebt ja auch nicht als Nacktwanderer allein auf einer Insel (so wie hier manch einer denkt), deswegen ist ein respektables vorausschauendes Denken in Form einer Sporthose einfach beim überqueren der Dorfstraße im Vorfekd Respekt denen gegenüber gebend, die keine Überraschungen in der textilen Welt mögen.

.. und ja, miteinander reden, nicht gegeneinander.

LG Nudehiker

 

Re: Wo darf ich Nacktwandern?

Beitrag von CHICO » So 28. Jul 2024, 17:40

Anonymus Nudehiker schreibt: „die keine Überraschungen in der textilen Welt mögen.“ Warum wird hier insistiert, dass nackte Menschen eine unangenehme Überraschung darstellen,, wenn sie auf Bekleidete treffen. Sehe ich als völlig abwegig an.

Wie kann man auf den Gedanken kommen, dass es in der „textilen Welt“ – sprachlich ein Ungeheuer - immer Überraschungen gibt, wenn Nackte auf Bekleidete treffen und deshalb eine Hose anzuziehen ist? Die Welt ist nie überraschungsfrei und nackte Menschen können eher angenehm überraschen, wenn sie auf das Anziehen einer Hose verzichten, als sich mit dem raschen Anziehen lächerlich zu machen.

Nacktheit ist ein natürlicher Zustand und nicht zu verstecken. Meine Erfahrung aus 30 Jahren Nacktwanderung: Niemand hat sich in dieser Zeit als erschreckt gezeigt, wenn er mich nackt getroffen hat.

VorherigeNächste

Zurück zu FKK Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 37 Gäste