CHICO hat geschrieben:„Aber man muss dann schon fragen: Womit ist der rechtliche Unterschied begründet, dass Nacktheit an abgeschiedenen Orten erlaubt ist (geduldet wird), an belebten Orten wie einer Innenstadt aber nicht?“
Was soll so eine Diskussion bringen?
Es geht hier schlicht und ergreifend um eine pragmatische Vorgehensweise. So weit ich weiß (die entsprechenden Gerichtsurteile kennen andere hier im Forum besser und können das evtl. verlinken) ist die aktuelle Rechtsprechung doch so, dass das Nacktsein ausdrücklich nur in Gebieten geduldet wird, die der Freizeitgestaltung dienen. Dann ist es doch wohl deutlich erfolgversprechender, eine Rechtssicherheit erst mal in diesen Gebieten zu erreichen. Denn von "geduldet" hin zu "ausdrücklich erlaubt", ist es nun mal ein deutlich kleinerer Schritt, als von "verboten" hin zu "ausdrücklich erlaubt".
Wenn das dann außerhalb von Ortschaften ausdrücklich erlaubt ist, dann kann man im nächsten Schritt versuchen, dass auch innerhalb von Ortschaften zuerst geduldet und dann später auch erlaubt wird.
Jetzt mit dem Kopf durch die Wand zu wollen und direkt die Maximalforderung der vollständigen Erlaubnis zu stellen, kann auch nach hinten losgehen - also dass die Duldung außerhalb von Ortschaften zurückgenommen wird.
Einige Hardcore-Nackten sollten sich evtl. mal die gesellschaftliche Realität in Deutschland vor Augen führen. Freie Lebensgestaltung des einzelnen ist gerade nicht mehr so gefragt bzw. nur noch dann, wenn damit das Recht auf immer mehr Konsum und umweltschädliches Verhalten gemeint ist. In allen anderen Bereichen gibt es einen konservativen Rückschritt in die Vergangenheit. Im privaten Bereich mag alles erlaubt sein, aber es soll sich dadurch niemand belästigt fühlen können. Wer in diesem gesellschaftlichen Klima ein offizielles Recht auf Nacktheit in Ortschaften fordert, der sollte allmählich mal aufwachen.