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Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Bummler » Mi 20. Sep 2023, 14:44

Wäller hat geschrieben:
.... an die Front geschickt wurde. Und die einzige Möglichkeit, sich davor zu drücken, ...


Das ist gottlob vorbei.
Ich habe gelesen, dass sich Ukrainer auch durch Bestechungsgelder vor der Einberufung drücken können.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Klausi60 » Mi 20. Sep 2023, 14:50

Soviel wieder mal zum Thema :
Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität ???

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Wäller » Mi 20. Sep 2023, 15:19

@Bummler,
war damals im Einzelfall sicherlich auch möglich. Aber für den Normalbürger wohl eher nicht.


@Klausi60
zum Ausgangsthema ist nach 285 Seiten nichts mehr zu erwarten, was auch nur ansatzweise weiterhelfen könnte. Von daher ...

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Klausi60 » Mi 20. Sep 2023, 15:29

Wäller hat geschrieben:@Bummler,
war damals im Einzelfall sicherlich auch möglich. Aber für den Normalbürger wohl eher nicht.


@Klausi60
zum Ausgangsthema ist nach 285 Seiten nichts mehr zu erwarten, was auch nur ansatzweise weiterhelfen könnte. Von daher ...



schreibst DU über Dinge die du nicht erlebt hast , sondern nur .........

also davon sicherlich nichts zu erwarten

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Standmixer » Mi 20. Sep 2023, 19:26

Bummler hat geschrieben:
Wäller hat geschrieben:
.... an die Front geschickt wurde. Und die einzige Möglichkeit, sich davor zu drücken, ...


Das ist gottlob vorbei.
Ich habe gelesen, dass sich Ukrainer auch durch Bestechungsgelder vor der Einberufung drücken können.

Und ich habe gelesen, dass gerne in verschiedensten Medien versucht wird, Stimmung in eine bestimmte politische Richtung zu machen.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Mi 20. Sep 2023, 19:27

@ ynda
hat geschrieben:Ob jemand im Berufsleben zu einer Entscheidung gedrängt werden soll, oder ein Lehrer/Trainer o.ä. einen Schutzbefohlenen, in irgendeiner Weise anders Abhängigen, zu verführen versucht, ist doch ein himmelweiter Unterschied.
Also noch mal, setzt du die Verführung eines abhängigen Jugendlichen durch Erwachsene, mit der Arbeitsverweigerung
eines Erwachsenen im Berufsleben, welcher z.B. unrechtmäßige Aufgaben erfüllen soll, gleich
Nun weichen wir aber erheblich vom Thema dieses Threads ab. Aber ich will dir deine Frage beantworten. Die Verweigerung meiner Unterschrift unter einer Verfügung, die nach meiner Auffassung weder vom Gesetz noch den entsprechenden Verwaltungsvorschriften abgedeckt ist, stellt keine Arbeitsverweigerung dar. Du vermengst jetzt eine sachliche Entscheidung der rationalen Ebene mit einer emotionalen Entscheidung. Dieses führt zu einer Verfälschung der Fragestellung. Rational macht es in der Tat keinen Unterschied zwischen diesen beiden Entscheidungen. Der Abhängige muss also entscheiden, ob er der Verführung nachgeben will oder nicht. Bei Jugendlichen muss du jedoch die persönliche Reife des Jugendlichen beurteilen, ob dieser über diie erforderliche Reife verfügt, die hier zu einer sachgerechten Entscheidung erforderlich ist. Pauschal ist diese Frage bei Jugendlichen nicht zu beantworten.
Solltest du die unterschiedliche Fälle gleichsetzten, und somit dem Jugendliche eine Mitschuld geben wenn er
verführt wird, dann wärst du bei mir absolut unten durch.
Also, über Schuld reden wir hier nicht. Wir reden über die Verantwortung eigenen Handels. Ja, es sind zwei unterschiedliche Fälle, aber auf der Ebene der rationalen Entscheidung besteht dieser Unterschied nicht. Auf der emotionalen Ebene sind es gewaltige Unterschiede, weil hier ganz andere Faktoren eine Rolle spielen. Dein letzter Satzteil hier versucht mich in eine gewisse Richtung zu lenken. So baut man einen unzulässigen Druck auf. Ist nur gut, dass ich auf einen solchen Druck nicht reagiere.
Eiine solche Meinung wär für einen Sozialpädagogen
in seinem Beruf absolut untragbar
Verfügst du über eine Qualifikation, um ein derartiges Urteil fällen zu können? Deine Art der Fragestellung lässt in mir den Zweifel aufkommen, dass du über diese Fachkompetenz verfügst.

@ Wäller
Die Beantwortung deines letzten Beitrages führt vom Thema dieses Threads weg. Ich werde es kurz beantworten, damit du nicht den Eindruck hast, ich würde hier ausweichen. Aber wir sollten dieses Thema dann verlassen und uns dem Thema des Threads wieder voll und ganz zuwenden.
Hier zeigt sich doch mal wieder, dass Dir absolut nichts zu peinlich ist, um davon abzulenken, dass Du Dich verrannt hast.
Wenn du bedenkst, dass ich in Kürze mein 8. Lebensjahrzent beende, dürfte dir klar werden, dass ich hier die entsprechenden Diskussionen nach dem Krieg mitbekommen habe. Mir ist es nicht bekannt, wann der Geschichtsunterricht in der Schule bei dir geendet hat. Unser Lehrer hat nicht mit dem III- Reich oder dem II. Weltkrieg den Geschichtsunterricht beendet. Bei mir endete der Geschichtsunterricht im Heute. Weiter habe ich seinerzeit mit vielen Waffen-SS-Soldaten gesprochen, die sich einerseits ihrer Taten rühmten und anderseits erklärten, sich in einem Befehlsnotstand befunden zu haben. Ferner wurde die Frage, ob ein Befehlsnotstand vorhanden war oder nicht, in einigen Prozessen ausgiebig diskutiert. Meines Wissens nach wurde dieses stets vderneint.
Du bist um einiges jünger als ich und ich will dir gerne zubilligen, dass dir diese Diskussionen von damals nicht bekannt geworden sind.
Aber gerade zum Ende des Krieges war die allg. Lebenserfahrung doch , dass jeder, der auch nur halbwegs eine Waffe tragen konnte - vom halben Kind bis zum Greis - an die Front geschickt wurde.
Duz sprichst hier den sog. „Volkssturm“ an. Der Volkssturm wurde nicht nur an der Ostfront eingesetzt, er wurde im gesamten Reich eingesetzt.
Und die einzige Möglichkeit, sich davor zu drücken, war ein Job in einem für die Nazis wichtigen anderen Bereich.
Auf welche Informationsquellen beziehst du diese Feststellung. Mir sind derartige nicht bekannt geworden und so kann ich diese deine Aussage nicht überprüfen und so nicht akzeptieren.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Trixi » Mi 20. Sep 2023, 19:47

Eule - lass es mal bitte gut sein. Du verlangst immer Themendisziplin, entfernst Dich aber immer mehr.

Beendet bitte diese Kriegsdebatte oder klärt das via PN. Besten Dank :!:

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von ynda » Do 21. Sep 2023, 01:43

Eule hat geschrieben:Die Verweigerung meiner Unterschrift unter einer Verfügung, die nach meiner Auffassung weder vom Gesetz noch den entsprechenden Verwaltungsvorschriften abgedeckt ist, stellt keine Arbeitsverweigerung dar.

Das es sich um so einen Fall handelte war mir klar. In sofern ist das Wort Arbeitsverweigerung von mir falsch
gewählt. Aber auf jedem Fall hat der betreffende Vorgesetzte nicht versucht dich zu "verführen"!
Ich denke doch, in dem Punkt sind wir uns einig?! Also ist auch das Beispiel unbrauchbar, wenn wir über
Verführung reden!
Denn: Verführen bedeutet, jemanden gewaltlos so zu „manipulieren“, dass er etwas tut, was er eigentlich
nicht wollte oder sollte.

Stammt nicht von mir!
Eule hat geschrieben:Bei Jugendlichen muss du jedoch die persönliche Reife des Jugendlichen beurteilen, ob dieser über diie erforderliche Reife verfügt, die hier zu einer sachgerechten Entscheidung erforderlich ist. Pauschal ist diese Frage bei Jugendlichen nicht zu beantworten.

Und sorry, jetzt eierst du in meinen Augen schon wieder um eine klare Aussage zum Schutz von jugendlichen herum.
Gibt es eine Regel welchen Grad an Reife ein z.B. 15jähriger haben mus oder sollte? Das ist doch individuell
total unterschiedlich. Die Gefahr, dass ein Jugendlicher sich gegen eine "Verführung" nicht ausreichend wehren kann,
ist doch sehr sehr groß. Selbst die Gefahr, dass er die geplante Verführung überhaupt nicht erkennt ist groß.
Von daher stör ich mich an dem eher lapidaren
Eule hat geschrieben:Wir reden über die Verantwortung eigenen Handels.

Schade das du dieses, und somit auch meine scharfen Worte nicht verstehst.
Eule hat geschrieben:Dein letzter Satzteil hier versucht mich in eine gewisse Richtung zu lenken.

Nein, ich will nur dass du eindeutiger und genauer auf die möglichen Verführungsversuch an Jugendlichen eingehst.
Ihnen mit der "Verantwortung des eigenen Handelns" nahezu pauschal eine Mitschuld anzuhängen ist mir zu billig.
Eule hat geschrieben:Deine Art der Fragestellung lässt in mir den Zweifel aufkommen

Und deine Art mir zu antworten welche bei mir!
:( Schade.

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Hannes » Do 21. Sep 2023, 02:46

Habt ihr jetzt heimlich ein neues Thema eröffnet? :roll:

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Bummler » Do 21. Sep 2023, 08:57

Trixi hat geschrieben:Eule - lass es mal bitte gut sein. Du verlangst immer Themendisziplin, entfernst Dich aber immer mehr.

Beendet bitte diese Kriegsdebatte oder klärt das via PN. Besten Dank :!:


Immer wenn es mal interessant wird, kommt jemand und grätscht dazwischen.

Ich finde diese konträre Diskussion sehr angenehm, auch weil sie zivilisiert geführt wird. Klar weicht sie ein wenig vom Thema ab, aber das war ohnehin ausgelutscht.

Und wenn man auch mal zum "Krieg" ein paar grundsätzliche Dinge anspricht, dann doch wohl aus aktuellem Anlass, s. Annalena B. :shock:

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