elfe hat geschrieben:Nackt duschen ist also keine exhibitionistische Handlung im Sinne des §183 StGB.
Was in dem Bericht der Zeitung fehlt, ist eine ungefähre Zeitangabe des "Genital-Duschens". Für die einen ist 5 Minuten
noch OK, für andere 5 Sekunden ausreichend, 15 Sekunden schon zu viel.
Auch wenn ich geneigt bin bei dem Genital-Duscher unschöne Absichten zu vermuten.
Hmm, Wie lang brauch ich denn, hab da nie drauf geachtet und werd demnächst mal ne Stoppuhr mit unter die Dusche
nehmen. Nicht dass ich irgendwann mal negativ auffalle.