scheint ziemlich aktuell zu sein, ist vom 19. Mai 2021
https://www.bussgeldkatalog.org/fkk-verboten/?unapproved=191184&moderation-hash=49935e2eeaa8210c916ebd12651cbd62#comment-191184
Eule hat geschrieben:Das Problem ist hier, es handelt sich hier um einen recht unbestimmte Gesetzesnorm. Das, was heute erlaubt oder geduldet wird, muss morgen nicht mehr so sein und umgekehrt. Der Streit hierüber wird uns also erst noch einmal erhalten bleiben.
Eule hat geschrieben:Das Problem ist hier, es handelt sich hier um einen recht unbestimmte Gesetzesnorm. Das, was heute erlaubt oder geduldet wird, muss morgen nicht mehr so sein und umgekehrt. Der Streit hierüber wird uns also erst noch einmal erhalten bleiben.
Die Beschwerde einer Person reicht unstrittig nicht dazu aus, dass das Ordnungsamt die Leute auffordert, sich anzuziehen. Tatsächlich muss das Ordnungsamt - ganz unabhängig von Beschwerdeführen - zu der Überzeugung kommen, dass eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 OWiG vorliegt. Im Grunde kommt es dabei sogar auf den Beschwerdeführer gar nicht an. Das führt zu der interessanten Konstruktion, dass - wenn denn tatsächlich irgendeine Ordnungswidrigkeit vorliegt - das Ordnungsamt auch dann tätig werden dürfte, wenn es gar keinen Beschwerdeführer gibt. Letzteres ist natürlich eine eher theoretische Überlegung, denn wenn es kein Beschwerde gibt, dann taucht die Frage "Ordnungswidrigkeit oder keine Ordnungswidrigkeit ?" beim Ordnungsamt gar nicht erst auf.wenn die Beschwerde einer Person dazu ausreicht, dass das Ordnungsamt die Leute auffordert, sich anzuziehen
Eben. Gesetze sollen allgemein gehalten sein. Werden sie zu spezifisch, dann gelten sie nur für den einen Fall - eine kleine Abweichung bei der Tat von der dort geschilderten Spezifikation und schon kann das Gesetz nicht angewandt werden.regenmacher hat geschrieben:Generell sind Gesetzesnormen (Gesetzestexte, hier spezifischer: Ordnungswidrigkeitsgesetzte) nicht in Stein gemeißelt und können/sollten auch immer wieder überprüft und gegebenenfalls verbesser werden. Sie sind also eh schon immer "im Fluss" gewesen.
Nebenbei: Die angesprochene "Unbestimmtheit" kann man - zur Abwechslung - auch positiv sehen. Es mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen, aber vermutlich war es genau diese Unbestimmtheit, die es uns ermöglichte z.B. Nacktwanderungen aus dem Illegalen herauszubewegen: Aus dem "auf gar keinen Fall geduldet" ist ein "geduldet" und in Teilen auch ein "behördlicherseits gefördert" geworden.
ynda hat geschrieben: möchte man vermeiden, dass ohne zwingende Gründe gänzlich unterschiedliche
Urteile zu leicht vergleichbaren Fällen gefällt werden.
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