Nackedudadei hat geschrieben:https://www.lawblog.de/archives/2021/05/01/lasst-uns-nur-zappeln/
Dieser Blog ist bereits überholt, da sich das BVG bereits geäußert hat! Auch in "Eilverfahren" entscheidet das BVG selbständig und scheinbar auch unabhängig, ob und
wann es eine Entscheidung, ähnlich einer "Einstweiligen Verfügung" annimmt und hier hat es entschieden, erst im Hauptsacheverfahren zu entscheiden.
Ich bin nicht so genau informiert, aber hatten wir nicht schon einmal eine Ausgangssperre und hätte man nicht damals schon Klagen einreichen können. Also scheint es mir wirklich an der Dringlichkeit zu mangeln.
Im übrigen scheinen mir Zweifel an der Unabhängigkeit der Verfassungsrichter weit hergeholt, denn sie haben schon sehr oft Entscheidungen des Gesetzgebers heftig kritisiert und Änderungen erzwungen.
Die Gewaltenteilung hat eben ihre Probleme!
Viele Grüße, Fritz