Aria hat geschrieben: ..... das ungeschriebene Gesetz verstoßen, das da sagt: Nacktheit im öffentlichen Raum gehöre sich nicht.
.... ein FKK-Strand, egal ob mit Schild als solcher gekennzeichnet oder ohne, ist öffentlich.
Tut mir leid, aber das überzeugt mich nicht:
Dann wäre ja Nacktheit am (öffentlichen) FKK-Strand stets ungehörig?
Und im übrigen zeigt die (vielfach beklagte) Tendenz von immer mehr Textilern am FKK-Strand, dass es zumindest vielen Textilern nichts ausmacht, wenn andere in ihrem Umfeld nackt sind. Warum sollte es dann anders sein, wenn die Begegnung von „mit“ und „ohne“ außerhalb eines ausgewiesenen FKK-Strandes stattfindet?
Von Einzelfällen abgesehen ist die Toleranz bei Textilern wahrscheinlich größer, als hier mitunter unterstellt wird. Es liegt an uns selbst, die jeweilige Situation einzuschätzen. Von vornherein immer auf das hüllenlose Bad zu verzichten, wird uns jedenfalls nicht weiterhelfen.