(1)
Anders als hier geschrieben, verfügt fast jeder der im DFK verbundenen FKK-Vereine über den Status der Gemeinnützigkeit. Begründet wird dies (auch aus historischen Gründen) mit Breitensportförderung. So gesehen spielt 'nackt' oder 'nicht nackt' bezüglich der Gemeinnützigkeit tatsächlich keine Rolle, zumindest bei grob fahrlässiger Betrachtung. Tatsächlich kommt es aber (auch aus finanziellen Gründen) sehr wohl darauf an. Was viele – seltsamerweise selbst solche, die vorgeben „sich auszukennen“ - nicht wissen : Der DFK ist wegen des „Nackt“ im Nacktsport als einer der wenigen „Verbände mit besonderen Aufgaben (VmbA)“ im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Meines Wissens nach genießen nur 20 Verbände das Privileg 'mit besonderen Aufgaben', das sich übrigens indirekt auch in barer Münze umsetzt. Wenn das Nackt wegfallen würde, dann wäre dieser Sonderstatus gefährdet, und es würde sehr schnell die Frage aufgeworfen, ob dem DFK die einträgliche, den Fachsportverbänden vergleichbare Mitgliedschaft im Deutschen Sportbund überhaupt zusteht.
(2)
Verschiedentlich wird in den vorstehenden Posts die Vereinsmeierei beklagt : Mitgliederversammlungen müssen abgehalten werden, vielerlei Bestimmungen sind zu beachten und jede Menge Formalien verstellen den Blick. Dabei sind es doch gerade diese, auf den ersten unprofessionellen Blick lästigen Dinge, die die Mitglieder vor eigenmächtig handelnden Vorständen schützen. All die vorgeblich lästigen Bestimmungen sind in der Tat Folge eines einfachen Umstands: Der Verein ist eine „juristische Person“, die über ein Vermögen verfügen kann usw.
Nebenbei : In den Fällen, in denen es nicht um Vermögen geht (was bei so gut wie keinem DFK-Verein der Fall ist), kann man sich all die „vereinsmeierischen“ Bestimmungen ersparen. Hierfür gibt es sogar ein nacktes Beispiel : Die „Freien Hamburger Nacktivisten“
(3)
Es wurde geschrieben, dass es nicht möglich sein soll, Gemeinnützigkeit ohne Bezug zum Sport zu erreichen. Das stimmt sooo nicht. Natürlich muss man wissen, wie man das macht. Tatsächlich gilt „nur nackt“ aus Sicht der Gemeinnützigkeitsprüfung einfach nur als privates Hobby, dem keine staatliche Förderung zusteht, so dass zwar ein ordentlicher Verein e.V. entsteht, aber eben keine Gemeinnützigkeit. Dem Fachmann tun sich da andere Möglichkeiten auf :
(a) Pflege des Brauchtums – klingt etwas zu verstaubt – erfüllt nach richterlichen Meinung aber tatsächlich die Gemeinnützigkeit (Beispiel: bayerische Trachtenvereine)
(b) politische Begründung : Forderung nach mehr Gleichberechtigung durch gemeinschaftlichen Verzicht auf Kleidung.
Oder - zur Abwechslung - einmal etwas aus dem künstlerischen Bereich :
(c) Vereinszweck: Bodypainting
Wir sehen :
Es ist – wenn man sich nicht absichtlich super-dumm anstellt – fast unmöglich der Gemeinnützigkeit zu entgehen. „Nur nackt“ - reicht allerdings tatsächlich zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nicht aus. Aber auf letztere kann man – wenn eh keine Vermögen zu verwalten ist und kein „Geld fließt“ auch locker verzichten.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat einen entsprechenden Antrag eines FKK-Vereins abgeleht, weil die Förderung und/oder Ausübung der Freikörperkultur nicht gemeinnützigen Zwecken i. S. des § 52 AO diene und der Verein neben der Förderung des Familiensports gleichrangig die Förderung der Freikörperkultur verfolgt.
???
Welcher Verein war das? Wenn man das NEBENEINANDER (wörtlich „gleichrangig“) stellt, dann ist das natürlich ungünstig. Vielmehr sollte es miteinander verbunden sein.
Was immer das gewesen sein mag, ich würde dem Verein dringend raten, gegen den Entscheid vorzugehen - wenn das nicht schon llängst geschehen ist.
alle Grüße
michael regenmacher
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