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Wortklaubereien

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Re: Wortklaubereien

Beitrag von Eule » Di 10. Sep 2019, 15:18

@ Ralf
Der Begriff der Würde des Menschen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Um bei deinem Beispiel mit dem Masochisten und der Domina zu bleiben, wenn der Masochist freiwillig zur Domina geht und sich dort freiwillig quälen lässt, so ist seine Würde nicht verletzt. Wenn dieser, auch als Masochist, jedoch gegen seinen Willen gequält wird, so ist seine Würde verletzt worden. Es kommt hier also nicht auf die Handlung als solche an, es kommt nur darauf an, unter welchen Bedingungen diese stattfindet.


@ Aria
Ich bestimme über meine Würde und sonst niemand.
Dein individueller Würdebegriff kann durch die Rechtssprechung ggf. eingegrenzt werden. Also, wenn du eine Verletzung deiner Würde beklagst, könnte es sein, dass ein ordentliches Gericht dieser deiner Ansicht nicht folgt. Du kannst hier also das Gericht nicht zwingen, deinem eigenem Verständnis bezüglich deiner Würde zu folgen.

Ein Mensch darf sich im öffentlichen Raum nicht nackt aufhalten, wenn ein anderer Mensch das als grob ungehörig findet und sich davon belästigt fühlt.
Ob ein Mensch sich bekleidet oder unbekleidet in der Öffentlichkeit aufhalten darf oder nicht ist keine Frage der Würde des Menschen. Die Fragen des Anstandes berühren auch Fragen der Würde, aber eben nicht nur.


@ Bummler
Genauso, wie die Menschen unterschiedlich sind, sind es auch ihre Ansichten, egal ob über Nacktheit oder die Menschenwürde.
Es stimmt, dass der Begriff der Menschenwürde ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Dieser wird durch die Rechtssprechung eingegrenzt. Die Frage der Nacktheit, also des Unbekleidet-Seins, zählt hier jedoch nicht dazu. Wie ich oben schon zu Aria sage, Fragen des Anstandes berühren auch ggf. Fragen der Würde, aber eben nicht nur. Und die Frage, ob und in welchem Umfange und Ausfertigung du Kleidung trägst oder nicht, ist eine Frage des Anstandes, jedoch keine Frage der Menschenwürde. Anders kann es nur sein, wenn man dich zwingt, gegen deinen Willen die Kleidung abzulegen und so der Öffentlichkeit preisgibt.

Und noch ein Beispiel möchte ich dir gerne geben, um den Zusammenhang zwischen Menschenwürde und Nacktheit zu erläutern.
Vor einigen Jahren war ich auf einer Baustelle, es war sehr heiß und ein Bauleiter erzählte mir, dass sich da hinten auf der Terrasse ein Frau nackt sonnt. Seine Erzählung schloss er mit der Bemerkung: "Die alte Sau".

Ich finde, dass diese Bemerkung entwürdigend war.
Ja, nur die Bemerkung war entwürdigend, nicht jedoch der Umstand, dass diese Frau sich auf ihrer Terrasse unbekleidet sonnte.


@ HaJo
Die Freikörperkultur "bezeichnet" gar nichts!
Hier irrst du. Die Freikörperkultur beschreibt ein vielfältiges menschliches Verhalten.


@ Timm
Dein Beitrag http://fkk-freunde.info/memberlist.php?mode=viewprofile&u=2939 ist sehr gut. :D


@ Ralf
Bestes Beispiel dafür sind Beleidigungen. Das kommt ja vor Gerichten öfters vor, dass sich jemand von einem anderen durch eine Beleidigung in seiner Würde verletzt fühlt, aber das Gericht wertet die entsprechende Äußerung noch als zulässig.
Stimmt. Ein sehr gutes Beispiel. :D


@ Bummler
Für mich sind diese Grundrechte ein Widerspruch zur Realität.
:roll: :?: :roll:
Wie kann eine Gesellschaft die auf Eigennutz beruht, die Würde des Menschen als höchstes Grundrecht erklären?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Und dann ist da auch noch die prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen, die ich beim besten Willen im Alltag nicht erkennen kann und gegen die ich mich auch innerlich wehre.
Die Gleichwertigkeit des Menschen bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht, der Nationalität, seiner gesellschaftlichen Stellung, seiner Bildung und seiner finanziellen Ausstattung vor dem Gesetz gleich sind. Es gibt kein Sonderrecht für Arme oder Reiche, Männer oder Frauen, hochrangige oder niederrangige Personen oder Menschen mit hoher oder keinem Bildungsgrad. Vor dem Gesetz sind alle gleich und alle Menschen haben eben die gleiche Würde, gleichgültig, ob weltlicher oder religiöser Würdenträger oder nicht.

Kant definiert die Würde eines Menschen darüber, dass jeder Mensch einen Wert hat.
Hat Kant dem individuellen Menschen unterschiedliche Werte zuerkannt und wenn ja, welchen?
Der "Wert" an sich wird aber in dieser Gesellschaft monetär bestimmt, was unweigerlich zur Ungleichheit führt.
Ich denke, dass der gesellschaftliche Wert eines Menschen mehr nach seiner Nützlichkeit für die Gesellschaft ausgerichtet wird, wobei dieser gesellschaftlich nützliche Wert nicht mit der Menschenwürde des entsprechenden Menschen gleichgesetzt werden kann und darf. In der Menschenwürde gibt es keine Abstufungen.

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Re: Wortklaubereien

Beitrag von Aria » Di 10. Sep 2019, 21:38

Eule hat geschrieben:Also, wenn du eine Verletzung deiner Würde beklagst, könnte es sein, dass ein ordentliches Gericht dieser deiner Ansicht nicht folgt.
(…)
Die Fragen des Anstandes berühren auch Fragen der Würde, aber eben nicht nur.
Du hast in diese Diskussion einen neuen Begriff eingeführt: Anstand. Anstand ist aber kein Bestandteil der Menschenrechte und auch unsere (Straf-)Gesetze kennen den Begriff nicht.

Schon Kant sagte dazu (Zeile 23 und 24) – Zitat: Überhaupt ist Alles, was man Wohlanständigkeit ( decorum ) nennt, von derselben Art, nämlich nichts als schöner Schein.

 

Re: Wortklaubereien

Beitrag von Ralf-abc » Di 10. Sep 2019, 21:45

Eule hat geschrieben:Der Begriff der Würde des Menschen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Um bei deinem Beispiel mit dem Masochisten und der Domina zu bleiben, wenn der Masochist freiwillig zur Domina geht und sich dort freiwillig quälen lässt, so ist seine Würde nicht verletzt. Wenn dieser, auch als Masochist, jedoch gegen seinen Willen gequält wird, so ist seine Würde verletzt worden. Es kommt hier also nicht auf die Handlung als solche an, es kommt nur darauf an, unter welchen Bedingungen diese stattfindet.
Stimmt, genau das habe ich gemeint. Nur auf "unbestimmter Rechtsbegriff" bin ich nicht gekommen.

 

Re: Wortklaubereien

Beitrag von HaJo » Mi 11. Sep 2019, 12:11

Eule hat geschrieben:@ HaJo
Die Freikörperkultur "bezeichnet" gar nichts!
Hier irrst du. Die Freikörperkultur beschreibt ein vielfältiges menschliches Verhalten.
Natürlich irre ich. Darin unterscheiden wir uns ja...

Ich bezog mich auf die Sprache!

Aktiv? Passiv?

Aber sei's drum: nur Wortklaubereien... ;)

 
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Re: Wortklaubereien

Beitrag von Eule » Mi 11. Sep 2019, 20:38

@ Aria
Die Begriffe Anstand oder Sitte sind Begriffe, die ein an diesem jeweiligen Ort übliches und erwarteter soziales Verhaltensmuster beschreiben. Den Begriff des Verstoßes gegen die guten Sitten findest du im Strafgesetzbuch, wobei der Sachverhalt des Anstandes und der guten Sitte identisch sind. Ich bin mir nicht sicher, ob du Kant in diesem Sinne richtig zitiertest.


@ HaJo
Ich bezog mich auf die Sprache!
Auch wenn ich in der Sprache einen Begriff falsch nutze, wird dieser Mangel nicht dadurch behoben, dass viele Menschen diesen Fehler ebenfalls unbedacht oder unwissend machen.

 

Re: Wortklaubereien

Beitrag von HaJo » Do 12. Sep 2019, 19:25

Eule hat geschrieben:@ HaJo
Ich bezog mich auf die Sprache!
Auch wenn ich in der Sprache einen Begriff falsch nutze, wird dieser Mangel nicht dadurch behoben, dass viele Menschen diesen Fehler ebenfalls unbedacht oder unwissend machen.

Genau DAS versuchte ich zu verdeutlichen.
Dass DU einen Begriff oder eine Wortform falsch benutzt, berechtigt DICH nicht dazu, auf deren Verwendung zu beharren.

Danke für deine recht verschroben dargelegte Erkenntnis.

 
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Re: Wortklaubereien

Beitrag von Eule » Fr 13. Sep 2019, 03:39

@ HaJo
Darfst ruh, dass mein "ich" in dem Beitrag nicht meine personales "ich" bezeichnete, sondern die Person des entsprechend unzutreffenden Wortbegriffes meinte. Dieses kann natürlich ggf. auch ich persönlich, du oder eine andere Person sein.

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