@ BOeinNackter
Beim Exhibitionismus spielt der sexuelle Beweggrund eine große Rolle. Manche sehen den immer als gegeben an, wenn sich jemand öffentlich nackt zeigt, ...
Der erste Satz ist völlig richtig und stellt auch die Rechtslage dar. Die erste Satzhälfte des folgesatzes ist ein Argument, was häufig vorgebracht wird, dennoch völlig irrelevant ist. Wenn einer, wie hajo es ja schon oft beschrieben hat, sich unbekleidet völlig normal bewegt, also kein Unterschied in seinen Bewegungen zu denen der bekleideten Menschen zu erkennen ist, dann ist dieses kein Exhibitionismus und wird strafrechtlich auch nicht als solches verfolgt. Ob jemand dieses als eine Ordnungswiderigkeit bezeichnet ist eine andere Frage.
... andere führen immerhin noch eine Errektion oder das Hantieren am Geschlechtsorgan an.
Bei der Frage einer Errektion halte ich die Sachfrage für sehr schwierig, sehe diese jedoch schon ehr zum Exhibiotismus hingehörend. Jegliches öffentliche Hantieren an den Geschlechtorganen erfüllt den Tatbestand des Exhibitionismusses. Da brauchen wir uns nicht darüber zu streiten.
Nach anderen Definitionen könnte man eigentlich erst von sexueller Erregung reden, wenn sie Lust auf einen Orgasmus beinhaltet. Muss sich also ein "Täter" selbst befriedigen oder allein duch das sich zeigen zu einem Orgasmus kommen oder reicht eine gewisse Erregung?
Beim Exhibitionismus kommt es nicht darauf an, ob ein Orgasmus erreicht wird. Ich habe jetzt keinen Kommentar mehr zum StGB und kann daher dort nicht nachlesen, wie der Exhibitionismus im § 183 StGB definiert wird. Im Gesetzestext selbst ist dieses nicht definiert.
1. Exhibitionismus: Definition
Das Wort Exhibitionismus leitet sich vom lateinischen Begriff exhibitio ab, welcher so viel wie vorzeigen oder ausliefern bedeutet. Exhibitionisten ziehen einen Lustgewinn aus dem Entblößen ihrer Geschlechtsteile gegenüber fremden Menschen, die von dieser Handlung überrascht werden und ihr nicht im Vorfeld zugestimmt haben. Einige Exhibitionisten befriedigen sich auch selbst, während sie sich entblößen. Die Opfer des Exhibitionisten werden aber in der Regel nicht weiter körperlich von ihm belästigt (Nichtkontakt-Delikt), sondern er zieht die Befriedigung nur aus dem Zeigen und dem daraus resultierenden Schock des Gegenübers. Exhibitionismus ist daher das Gegenstück zum Voyeurismus, bei dem die Erregung aus dem Beobachten gezogen wird.
Kopie aus desired {Internet, 07.02.2019} Ich denke, diese Definition ist umfassend.
Ich finde es erschreckend, von wie vielen Menschen bloße Nacktheit als verbotener Exhibitionismus gesehen wird.
Hier bin ich voll und ganz bei dir.
Klar, Nackt ist sexuell und deshalb zu verbieten.
Diese Aussage kann ich nicht teilen. Ich widerspreche dieser ein jedes Mal heftig. Wir dürfen und wir sollen solche Argumente nicht unwidersprochen durchgehen lassen.
Gerade heute sah ich in einem Parkhaus ein heftig schmusendes Paar. Hatten die schon Sex?
Nein, das wäre auch kein Sex im engeren Sinne, wenn sie unbekleidet wären.
@ Shiva 205
Ich halte es für nicht hilfreich, auf andere Kulturen hinzuweisen. Wir müssen und wir sollen hier in unserer Kultur das Problem angehen. Wenn auch Aria mir vorwirft, ich würde die kulturelle Historie nicht beachten oder entschuldigen, was ein Irrtum bei Aria ist, so ist jetzt vorranging die jetzige Situation zu sehen und sich mit dieser auseinander zu setzen. Wer sich für die indische Kultur interessiert, dem kann ich auf mein Kapitel "Sexualität zum Lobe Gottes? (Quo vadis, ecclesia? Kirche, wohin gehst Du? aus dem Jahre 2008 S. 59 hinweisen. Weiter will ich dieses Thema nicht behandeln. Es lenkt nur von unserer Situation ab.