Der Begriff der Würde des Menschen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Um bei deinem Beispiel mit dem Masochisten und der Domina zu bleiben, wenn der Masochist freiwillig zur Domina geht und sich dort freiwillig quälen lässt, so ist seine Würde nicht verletzt. Wenn dieser, auch als Masochist, jedoch gegen seinen Willen gequält wird, so ist seine Würde verletzt worden. Es kommt hier also nicht auf die Handlung als solche an, es kommt nur darauf an, unter welchen Bedingungen diese stattfindet.
@ Aria
Dein individueller Würdebegriff kann durch die Rechtssprechung ggf. eingegrenzt werden. Also, wenn du eine Verletzung deiner Würde beklagst, könnte es sein, dass ein ordentliches Gericht dieser deiner Ansicht nicht folgt. Du kannst hier also das Gericht nicht zwingen, deinem eigenem Verständnis bezüglich deiner Würde zu folgen.Ich bestimme über meine Würde und sonst niemand.
Ob ein Mensch sich bekleidet oder unbekleidet in der Öffentlichkeit aufhalten darf oder nicht ist keine Frage der Würde des Menschen. Die Fragen des Anstandes berühren auch Fragen der Würde, aber eben nicht nur.Ein Mensch darf sich im öffentlichen Raum nicht nackt aufhalten, wenn ein anderer Mensch das als grob ungehörig findet und sich davon belästigt fühlt.
@ Bummler
Es stimmt, dass der Begriff der Menschenwürde ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Dieser wird durch die Rechtssprechung eingegrenzt. Die Frage der Nacktheit, also des Unbekleidet-Seins, zählt hier jedoch nicht dazu. Wie ich oben schon zu Aria sage, Fragen des Anstandes berühren auch ggf. Fragen der Würde, aber eben nicht nur. Und die Frage, ob und in welchem Umfange und Ausfertigung du Kleidung trägst oder nicht, ist eine Frage des Anstandes, jedoch keine Frage der Menschenwürde. Anders kann es nur sein, wenn man dich zwingt, gegen deinen Willen die Kleidung abzulegen und so der Öffentlichkeit preisgibt.Genauso, wie die Menschen unterschiedlich sind, sind es auch ihre Ansichten, egal ob über Nacktheit oder die Menschenwürde.
Ja, nur die Bemerkung war entwürdigend, nicht jedoch der Umstand, dass diese Frau sich auf ihrer Terrasse unbekleidet sonnte.Und noch ein Beispiel möchte ich dir gerne geben, um den Zusammenhang zwischen Menschenwürde und Nacktheit zu erläutern.
Vor einigen Jahren war ich auf einer Baustelle, es war sehr heiß und ein Bauleiter erzählte mir, dass sich da hinten auf der Terrasse ein Frau nackt sonnt. Seine Erzählung schloss er mit der Bemerkung: "Die alte Sau".
Ich finde, dass diese Bemerkung entwürdigend war.
@ HaJo
Hier irrst du. Die Freikörperkultur beschreibt ein vielfältiges menschliches Verhalten.Die Freikörperkultur "bezeichnet" gar nichts!
@ Timm
Dein Beitrag http://fkk-freunde.info/memberlist.php?mode=viewprofile&u=2939 ist sehr gut.
@ Ralf
Stimmt. Ein sehr gutes Beispiel.Bestes Beispiel dafür sind Beleidigungen. Das kommt ja vor Gerichten öfters vor, dass sich jemand von einem anderen durch eine Beleidigung in seiner Würde verletzt fühlt, aber das Gericht wertet die entsprechende Äußerung noch als zulässig.
@ Bummler
Für mich sind diese Grundrechte ein Widerspruch zur Realität.
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?Wie kann eine Gesellschaft die auf Eigennutz beruht, die Würde des Menschen als höchstes Grundrecht erklären?
Die Gleichwertigkeit des Menschen bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig vom Geschlecht, der Nationalität, seiner gesellschaftlichen Stellung, seiner Bildung und seiner finanziellen Ausstattung vor dem Gesetz gleich sind. Es gibt kein Sonderrecht für Arme oder Reiche, Männer oder Frauen, hochrangige oder niederrangige Personen oder Menschen mit hoher oder keinem Bildungsgrad. Vor dem Gesetz sind alle gleich und alle Menschen haben eben die gleiche Würde, gleichgültig, ob weltlicher oder religiöser Würdenträger oder nicht.Und dann ist da auch noch die prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen, die ich beim besten Willen im Alltag nicht erkennen kann und gegen die ich mich auch innerlich wehre.
Hat Kant dem individuellen Menschen unterschiedliche Werte zuerkannt und wenn ja, welchen?Kant definiert die Würde eines Menschen darüber, dass jeder Mensch einen Wert hat.
Ich denke, dass der gesellschaftliche Wert eines Menschen mehr nach seiner Nützlichkeit für die Gesellschaft ausgerichtet wird, wobei dieser gesellschaftlich nützliche Wert nicht mit der Menschenwürde des entsprechenden Menschen gleichgesetzt werden kann und darf. In der Menschenwürde gibt es keine Abstufungen.Der "Wert" an sich wird aber in dieser Gesellschaft monetär bestimmt, was unweigerlich zur Ungleichheit führt.