Tim007 hat geschrieben:Natürlich geht es um die "persönliche Einstellung".
Richtig, denn "es" kann Vieles sein! Wir meinten hier beide mit "es" nicht das selbe. Zu dem, wie du es schreibst, kann ich voll zustimmen. Das was ich meinte war die Auslegung des Persönlichkeitsrechts durch Gerichte in der Form, dass das eigene Interesse an der Wahrung der Intimsphäre auch dann gegenüber dem Interesse eines Fotografen das höhere Gewicht haben kann, wenn man sich nicht in den privaten vier Wänden befindet, sondern in öffentlich zugänglichem Raum, allerdings einem Ort mit gewissen erkennbaren Abgrenzungen, aufgrund derer man erwarten kann, dass die Intimsphäre gewahrt bleibt (was dann auch ein nicht fotografiert-werden-wollen rechts-sicher rechtfertigt - auf dem Marktplatz wäre das etwas ganz anderes).
Das war insbesondere aufgrund der Diskussionsbeiträge von Aria mit der Aussage, an jedem öffentlich zugänglichen Ort dürfe beliebig und jeder fotografiert werden (so habe ich jedenfalls diese Beiträge bei schnellem Überfliegen verstanden).
Mein "es" ist deshalb nicht nur eine Meinung oder persönliche Einstellung in Bezug auf diese rechtliche Sicht, sondern mit Urteilen belegt - das andere "es" bezieht sich auf die individuelle eigene Sicht in so einer Situation. (Zugegeben: meine Ausdrucksweise war diesbezüglich nicht ganz eindeutig).
Danke, dass du das andere Zitat noch eingebracht hast. Mir war schon klar, dass dies irgendwo darin auch steht, aber ich hatte nicht die Zeit in meine eingefügten Links selbst noch hineinzusehen um Details zu suchen (ich hatte lediglich kurz nachgesehen, welche Farbe der Markierungsbalken an dem von mir genannten Absatz hatte).