CHICO hat geschrieben: Wann prüft die Steuerverwaltung satzungsgerechtes Verhalten?
Nicht auf kurzer Frist und bei weitem nicht auf jährlicher Basis - aber das ist schon geschehen.
CHICO hat geschrieben: ggf. feststellbaren Beihilfe zur Abgaben- und Steuerhinterziehung bei den hier lesbaren Textvorschlägen zu „passenden“ Satzungen
Das kann keine "Beihilfe zur Abgaben- und Steuerhinterziehung" sein, denn die Formulierungshilfe stammt von den Steuerbehörden - natürlich mit dem, auch von mir wiederholten Hinweis auf Steuerehrlichkeit.
Letzteres hat übrigens dazu geführt den Sportwart des betreffenden Vereins noch einmal explizit darauf hinzuweisen, dass über die Sportveranstaltungen - mögen sie auch noch so klein sein - penibel Buch zu führen ist.
Nebenbei: An einigen Stellen wird hier angeführt, dass die FKK zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen könnte. Eine viel, viel größere Gefahr liegt aber darin, dass die FKK-Vereine in die Kategorie Camping-Vereine sortiert werden, was dann sicherlich nicht mehr gemeinnützig ist. Um das zu umgehen wurde und wird der Verein gelegentlich in zwei juristisch voneinander getrennte Vereine geteilt, einen gemeinnützigen FKK-Sportverein und einen nicht-gemeinnützigen FKK-Campingverein. Beide Vereine werden dann wieder "zusammengeführt" in dem der eine Verein Mitglied im anderen Verein wird.
Jetzt noch schnell etwas zum GNG, der ja eigentlich Thema dieses Threads sein soll :
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe im GNG, die sich um die Anerkennung der FKK als Kulturgut kümmert, sollen/können eventuell die steuerrechtliche Anerkennung der FKK-Vereine als Träger des Kulturguts erleichtern. Sozusagen: "Gemeinnützigkeit ohne expliziten Bezug zum Sport". Das ist übrigens auch der Grund, warum in eben dieser Arbeitsgruppe - zumindest nach den mir vorliegenden Listen - jemand vom FKK-Verein in Siegen(?) mitarbeitet oder mitarbeitete.
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