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Kollision von Moralverhalten

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Mi 18. Dez 2024, 11:33

Und ergänzend, denn Moral ist etwas anderes als die Ethik:

Überlegungen zur ETHIK:

Die normative Ethik beschäftigt sich auch mit der Reflexion moralischem Verhalten und wertet „gut-akzeptiert“ oder „schlecht-inakzeptabel“.
Ethik steht über der Moral und ist mit Moral nicht zu verwechseln, wenn – nach Niklas Luhmann – die Konditionierungen von Menschen moralisiert werden, wenn also z. B. Missachtung der Person entsteht, „wenn sich herausstellt, dass bei ihm zu Hause eine Bismarck-Büste auf dem Klavier steht.“
Moral reduziert Niklas Luhmann, dem ich gerne folge, „auf die Konditionen des Achtungsmarktes“ und hat damit die Hand frei, für eine von Moral unterscheidbare Verwendung des Begriffs Ethik. Ethik versteht sich dann – wieder nach Luhmann – „als eine Reflexionstheorie der Moral“.

 
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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Sven.TH » Mi 18. Dez 2024, 12:38

besagtes "Sittengesetz" - welches eben in diesem Artikel des GG genannt wird - ist leider das relevanteste an dieser Geschichte. Denn darauf wird sich schlussendlich bezogen wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht. Ich erinnere mich an Zeiten - so vor 20 Jahren - als das Wald-FKK Forum noch aktiv war (in dem auch ich sehr aktiv war) und Peter Niehenke sich bemüht hat genau das zu bewirken was hier Oskar schreibt. Und er ist auf gerichtlichen Wegen sehr weit gegangen und hat sicherlich viel Zeit und Geld investiert um sein Recht auf Nacktheit durchzusetzen. Meines Wissens nach ist er immer wieder gescheitert - auch wenn sein Einsatz wirklich bemerkenswert war. Und dieses - nicht schriftlich festgehaltene - Gedankenkonstrukt namens "Sittengesetz" ist der Punkt auf den man sich dabei immer wieder beruft. Es ist der Joker für jeden Staatsanwalt dir die Rechte zu nehmen nur auf Basis irgendwelcher total veralteter Moralvorstellungen.

PS: Ich erhebe hier nicht den Anspruch auf rechtliche Korrektheit - das ist nur ein Hinweis auf bereits vergangene Aktionen , in denen eben genau diese Themen nicht nur theoretisch sondern vollkommen praktisch erörtert wurden.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Mi 18. Dez 2024, 12:57

Hallo, Moralvorstellungen, die früher einmal das sogenannte Sittengesetz bestimmt hatten, haben sich seit der angesprochenen Zeit eben auch wieder stark verändert und in der Rechtsprechung findet das irrelevant gewordene Sittengesetz praktisch keine Anwendung mehr. Ich erinnere, dass vor etlichen Jahren hier im Forum viewforum.php?f=11 zur Bedeutung des Sittengesetzes ein entsprechender Beitrag von @Regenmacher platziert worden ist. Bitte dort suchen.

 
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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von Eule » Mi 18. Dez 2024, 17:49

@ Oskar
Hallo, was ist denn das?:
„Denn es gibt prinzipiell keine rechtlich unerlaubte Nacktheit.“
Die Antwort auf deine Bemerkung:
Es gibt keine Rechtsvorschrift, die besagt, dass mit praktizierter „redlicher Nacktheit“ die Rechte anderer verletzt werden und auch das heute nicht mehr relevante Sittengesetz hat nie seit 1949 „besagt“, dass redliche Nacktheit verboten ist.
sowie
Es geht um die rechtlich erlaubte, sozialadäquate Nacktheit im öffentlichen Raum, im Weiteren als „redliche Nacktheit“ bezeichnet.


Moral ist die erkennbare, spezifische und andauernde Denk- und Handlungsweise bestimmten Sachverhalten (z. B. Sexualverhalten) gegenüber, praktiziert als Einzelner oder in einer bestimmten sozialen Gruppe.
Nach meiner Kenntnis ist der Inhalt des moralischen Denkens nicht auf eine andauernde Denk- und Handlungsweise angelegt. Sie ist, wenn auch in längeren Episoden, einem ständigen Wandel unterlegen.
Die eigene Moralvorstellung genießt die Priorität und führt zu Missachtung anderer Individuen und nicht nur deren Moralvorstellungen, denn eine bestimmte Moral ist personengebunden.
Dieser Aussage kann ich nicht beitreten.
Die Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit bestimmten Moralvorstellungen definiert sich über den fraglichen Sachverhalt. Unterschiedliche Sachverhalte führen zu unterschiedlichen Gruppen moralischer Vorstellungen.
Eine sehr vage Aussage mit einem Zirkelschluss. Was für Sachverhalte spielen hier eine Rolle und was ist Ursache und was ist Folge. Hier liegt ein logischer Denkfehler vor.

CHICO, bevor du dich jetzt künstlich aufregst, überprüfe deine Aussagen auf ihre logische Richtigkeit. Wenn die Frage mit der Moral so einfach wäre, wie du dir dieses scheinbar vorstellst, dann würde mein Buch, welches ich jetzt schreibe, sich zu einem kleinen Heftchen zusammenschmelzen.

Auch sehe ich, dass du das sog. Sittengesetz nicht als solches belegen kannst. Dein Link führt auch nicht auf einen Beitrag von Regenmacher, auf dem du dich berufen kannst. Er geht also ins Leere. Ich weiß zwar, was du meinst, aber dein Vorbringen ist derartig ungenau und unbestimmt und nur deshalb nicht zutreffend. Hier musst du also konkreter werden, damit dein Vortrag diesbezüglich nicht nur als Geschwätz eingeordnet werden muss. Ich erwarte von einem Menschen, der ein Universitätsstudium abgeschlossen hat, schon qualitativ bessere und sauber recherchierte Vorträge.

@ Bummer
Aber meinst du nicht auch, dass die Schizophrenie der Moral in unserer Gesellschaft elementare Ursache für die Kollision von Moralverhalten ist?
Sorry, Schizophrenie ist ein genau definierte medizinischer Begriff, den du auf die Moral und auf ein widersprüchliches Moralverhalten nicht anwenden kannst. Dass es in einer Gesellschaft, gleich welcher Art, immer unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Moral gab, gibt und zukünftig auch geben wird, ist eine Erkenntnis, die uralt ist.
Wenn Moral nicht mehr grundsätzlicher Natur ist, sondern von Interessen geleitet, dann hat das natürlich Auswirkungen in alle gesellschaftlichen Bereiche. Was wir dann hier erleben.
Die Moral kann nicht grundsätzlicher Natur sein, da es hier zeitgleich und auch innerhalb einer Gesellschaft stets unterschiedliche Ansichten und Auslegungen gab, gibt und geben wird. Wenn dem nicht so wäre, bräuchten wir die Fülle von Gesetzen nicht, die sich alle auf moralische Werte beziehen.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Mi 18. Dez 2024, 17:57

......Ich erwarte von einem Menschen......“ namens Eule qualifiziertere Beiträge. Nur solche werde ich beantworten.

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Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von regenmacher » Mi 18. Dez 2024, 18:03

Sven.TH hat geschrieben:besagtes "Sittengesetz" - welches eben in diesem Artikel des GG genannt wird - ist leider das relevanteste an dieser Geschichte. Denn darauf wird sich schlussendlich bezogen wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht.
Etwas offtopic - aber das ist wohl ein Irrtum. Tatsächlich wurde (auch zu Niehenkes Zeiten) ein "Sittengesetz" nie wirklich herangezogen. Vielmehr ging es (wie heute auch) praktisch immer um den § 118 OWiG, der - um wirken zu können - kein "Sittengesetz" benötigt.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » Mi 18. Dez 2024, 18:44

Anmerkungen von mir zum - im Zusammenhang mit dem § 118 OWiG immer wieder erwähnten - „Sittengesetz“:

Was ist eigentlich das Sittengesetz und welchen Inhalt hat dieses? Hat es heute noch eine Bedeutung?

Aus WIKIPEDIA: „Sittengesetz ist als Bezeichnung für eine ethische Norm ein Begriff der Philosophie, der Theologie und der Rechtswissenschaft. In der Philosophie versteht man unter Sittengesetz im Anschluss an die Begriffsverwendung Immanuel Kants ein von positiven Gesetzen und Konventionen unabhängiges, als objektiv existierend und überzeitlich betrachtetes „Gesetz“, das in manchen philosophischen Lehren als Teil einer verpflichtenden Natur- oder Seinsordnung betrachtet wird. In der katholischen Moraltheologie bezeichnet der Ausdruck eine naturgegebene, für den vernunftbegabten Menschen einsichtige und verpflichtende ethische Ordnung. Im verfassungsrechtlichen Verständnis umfasst das Sittengesetz alle sittlichen Normen, die als Allgemeingut der Zivilisationen weltweit anerkannt sind.“

Welchen Wert hat der so sehr abstrakt definierte Inhalt des Sittengesetzes für uns heute in Deutschland?
1. Unter philosophischen Gesichtspunkten kann ausgehend von den Überlegungen von Kant und Anderen - insbesondere unter dem Aspekt der Naturordnung – kein Zweifel bestehen, dass Nacktheit auch im öffentlichen Raum keinen Zweifel an deren positiver Akzeptanz zulässt und unter ethischen Gesichtspunkten positiv zu sehen ist.

2. Unter theologischen Gesichtspunkten werden offensichtlich weltweit die unterschiedlichsten Ideen als scheinbar verbindliche Sitten im Sinne von Moral und Wertvorstellungen definiert. Über das Grundgesetz hat sich Deutschland 1949 nicht zur Laizität entscheiden können. Es gilt nach Art. 140 immer noch die Weimarer Verfassung. Also: Artikel 136 (Weimarer Verfassung) und dort heißt es in Satz (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. Rechtliche Bedeutung haben, in Bezug auf den Anspruch nackt im öffentlichen Raum sich zu bewegen, religiöse Überlegungen dann eben nicht. Wie sollte es anders sein, bei der Vielzahl von in Deutschland von Bürgern gelebter Religionen mit ihren unterschiedlichen Vorstellungen von Ideen zur Nacktheit.

3. Unter den Gesichtspunkten der Rechtswissenschaft muss festgestellt werden, dass je mehr aus einer relativ homogenen Gesellschaft (z. B. Deutschland und die Deutschen 1949) durch weltweite Mobilität, Migration und Aufnahme von Flüchtlingen und anderen Momenten eine sehr weitgehend hoch differenzierte Population entsteht, eine einheitliche „Sitte“ – Moral, Wertvorstellungen und Ethik - nicht mehr denkbar ist. In Folge einer solchen Entwicklung (von 1949 bis jetzt in Deutschland) verliert ein einmal behauptetes und erwähntes Sittengesetz völlig an Wert. Und auf Grund der Vielfalt einer sich so entwickelten Gesellschaft eines Landes kann es auch kein neues – also kein – Sittengesetz mehr geben. Kodifiziert war das „Sittengesetz“ sowieso nie.

Das im GG von 1949 Art. 2 angesprochene „Sittengesetz“ hat denn auch in der Rechtsprechung der letzten Jahre alle Bedeutung verloren. Dazu gibt es eine entsprechende schriftliche Äußerung im Auftrag des Bundesjustizministeriums seitens des Ministerialrats Heinz-Josef Friehe aus 2011. Dort stellt Herr Friehe fest:

Das "Sittengesetz" hat als Begrenzung der freien Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, bisher kaum eine Rolle gespielt. Und: Wenn die Väter und Mütter des Grundgesetzes 1948/49 meinten, das "Sittengesetz" erwähnen zu müssen, erklärt sich das wohl daraus, dass es damals viel weniger Gesetze gab als heute. Damals war der Schluss, unverzichtbare Wertvorstellungen müssten auf jeden Fall bereits durch die Gesetze zum Ausdruck gebracht sein, weniger zwingend als heute.“

Das war die Meinung des Bundesjustizministeriums schon vor 12 Jahren. Ein Gesetz, dass die Nacktheit i. ö. Raum verbietet, hat das Parlament seit 1949 für nicht erforderlich gehalten. Es steht auch nicht an.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von naturbande » Mi 18. Dez 2024, 18:53

Danke für die Zitate. Aber dir ist auch klar, dass jeder Dumme im Internet seinen Mist texten kann, auf den du dich berufst.
...
LG

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von OSKAR » So 22. Dez 2024, 08:07

Hallo, dieser Thread ist also von „Allgemeines“ in das Forum „Recht“ verschoben worden. Wohl, weil ich sehr deutlich meine Einschätzung zum „Sittengesetz“ hier formuliert habe.
Wie diese „Anmerkungen von mir zum Sittengesetz“ bisher kommentiert wurden, mag jeder selber bewerten.

Und ein kleiner Nachtrag zum Stichwort "Kollisionen":

Die Banalität einer Mehrheit von bestimmten Moralvorstellungen ist im Rechtsstaat völlig bedeutungslos. Also können zum gleichen Sachverhalt unterschiedliche Moralvorstellungen nebeneinander und gleichberechtigt existieren.

 

Re: Kollision von Moralverhalten

Beitrag von naturbande » So 22. Dez 2024, 15:37

Wie banal?
So wächst aus besagter Kollision eine Koalition mit Personen unterschiedlicher Moralvorstellungen.
Sehr tolerant.
...
LG

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