von riedfritz » Mi 16. Sep 2026, 17:46
Sinnlose Fragen zu einer"aussergewöhnlichen Begegnung". Anlieger ist jeder, der ein berechtigtes Interesse hat! Wofür soll es denn da "Sondergenehmigung" geben, wir sind doch nicht in einem DDR-Grenzgebiet!
Wenn die Tochter mit Enkeln die kranke Oma besuchen will, um ihr Wein und Kuchen zu bringen, braucht sie sich doch keine Ausnahmegenehmigung holen. Da ist auch das Kennzeichen des Fahrzeugs völlig belanglos.