Dazu:
„Tja, was dem einen gefällt und er für sein Recht hält, muss dem anderen nicht zwangsweise auch gefallen und
für Recht halten.“
Was man für Recht hält, ist ziemlich unwichtig. Wichtig ist, was Recht ist. Die pauschale Formulierung „unerwünscht ist das Verlassen des sogenannten Naturistenwegs“ ist auf jeden Fall völlig untauglich.
Tauglich ist:
https://drive.google.com/file/d/1K-tRyv ... sp=sharing