Und wieder eine Ankündigung zum Nacktwandern. Diesemal bei "radio eins" (rbb):
"Hüllenlos in der Natur: Nacktwandern in der Sächsischen Schweiz"
Ach was, hört doch selbst:
https://www.radioeins.de/programm/sendungen/die_sonntagsfahrer/_/huellenlos-in-der-natur-nacktwandern-in-der-saechsischen-schweiz.html
(Ps. Darin werden allerdings wieder §118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit" und §183 / §183a StGB "Exhibitionistische Handlungen" /" Erregung öffentlichen Ärgernisses" miteinander verwechselt. Hoffentlich fällt das nicht zu sehr auf)