Hallo,
Du kannst sicher nicht so "denken", wie sich meine „Wahrheit“ verhält. Bei ca. 5.000 Nacktwanderungen (ungezählt über Jahrzehnte) und vergleichsweise vielen meinerseits nackte Kontakte mit Bekleideten bei sonstigen Gelegenheiten erinnere ich ca. 10 leichte Kollisionen mit Bekleideten, die aber nicht dazu geführt haben, mich auf Rechtsnormen berufen zu müssen. Ich empfehle: Nicht so unwissend und vorlaut formulieren!
Aber wenn man sich nackt im öffentlichen Raum bewegt, sollte man die rechtliche Basis – wie in vielen anderen Fällen auch – kennen. Diese und nur diese gebe ich hier zum Besten.