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Sich zum FKK bekennen

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Re: Sich zum FKK bekennen

Beitrag von Bingo » Do 16. Apr 2026, 06:26

Zum Nacktsein bekennen und damit für Toleranz werben!

Nacktsein im öffentlichen Raum bei Kontakt mit Bekleideten gestaltet sich oft ungezwungener und kommunikativer, wenn man nicht allein nackt unterwegs ist. Manche kennen das aus den Gruppen-Nacktwanderungen. Ich bevorzuge auch fast immer die Gesellschaft mit weiteren Nackten; meinen Hunden. So gehen wir dann direkt von unserem Grundstück aus los:
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Oder wir fahren etwas weiter, um auch andere Reviere zu erleben:
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Die Begleitung von Hunden hat sehr häufig den Effekt, mit anderen Wanderern ins Gespräch zu kommen. Und es ist dann auch fast immer nur ein Gespräch zum Thema „Hunde“ und meine Nacktheit bleibt nebensächlich – richtig so. Hunde finden eben viele Freunde und werben indirekt für die Toleranz gegenüber Nackten! Ein Hoch auf die Hunde!

PS: Ein Klick auf die Bilder und sie werden etwas größer.

 
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Re: Sich zum FKK bekennen

Beitrag von Trixi » Do 16. Apr 2026, 12:46

Für 37 Jahre siehst Du aber verdammt alt aus.

 
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Re: Sich zum FKK bekennen

Beitrag von NackeDuDaDei » Do 16. Apr 2026, 16:10

Trixi hat geschrieben:Für 37 Jahre siehst Du aber verdammt alt aus.


Die Euro-Umstellung hat auch ihre Vorteile. :)

 
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Re: Sich zum FKK bekennen

Beitrag von Bingo » Fr 17. Apr 2026, 07:45

Zum „Sich zum Nacktsein bekennen“ – wie dieser Thread heißt – gehört für mich auch, sich gegenüber der Polizei – Dein Freund und Helfer – zum Nacktsein in der Öffentlichkeit zu bekennen. In den vielen Jahren meiner Wanderungen/Spaziergänge mit meinen Hunden gab es ca. 5 Besuche von Polizisten bei mir in Weidenbach zum Meinungsaustausch. Diesen „Meinungsaustausch“ mit der Polizei pflege ich weiterhin auch per Mail. Dazu beispielsweise nachstehenden Auszug aus einer Mail von mir:

Zu Ihren Vorträgen am 09.05.2024 auf meinem Parkplatz in Weidenbach mein nacktes Wandern betreffend möchte ich also hier ausdrücklich wiederholen, dass seit vielen Jahren auch dieser Polizeiinspektion bekannt ist, dass ich von meinem Recht Gebrauch mache, unbekleidet in der hiesigen Landschaft zu wandern. Seit ca. 30 Jahren – ca. 5.000 Mal. Nacktes Wandern, wie ich es praktiziere, ist ausdrücklich erlaubt. Dazu lesen Sie bitte meine beigefügten Ausführungen „OWiG § 118“.

Die vielen Personen, die mich bei den o. e. Nacktwanderungen in den letzten 30 Jahren gesehen und auch gesprochen haben, haben sich bei Ihnen offensichtlich – 4 Personen ausgenommen – nicht gemeldet, weil sie keinen Tatbestand den § 118 OWiG betreffend im Nacktwandern gesehen haben. Richtig so!

Bei also ca. 5.000 Nacktwanderungen und ca. 10 getroffene Personen je Wanderung haben wir dann, was die „Allgemeinheit“ betrifft, folgende Relation:

49.996 Personen haben sich zustimmend bzw. tolerant verhalten / 4 Personen melden - vermeintlich Gehorsams - eine nackte Person beim Wandern gesehen zu haben“.

Es gibt auch eine Einladung an die Mitarbeiter der hiesigen Polizeiinspektion, mich auf einer Wanderung zu begleiten; Nacktheit der Polizisten hatte ich nicht zur Bedingung gemacht. Und selbstverständlich habe ich auch diesen Text:

https://drive.google.com/file/d/1ZcH6gN ... drive_link

dem dortigen Büro und den hier sonstigen Administrationen im Umfeld zur Kenntnis gegeben. Mit viel Meinungsaustausch glaube ich die Toleranz gegenüber der Nacktheit im öffentlichen Raum sehr gefördert zu haben.

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