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Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von regenmacher » Mo 4. Aug 2025, 17:31

Mandragora hat geschrieben:Und wie soll man sich verhalten, wenn die Nachbarn dann sagen, dass es sie sehr stören würde und sie das überhaupt nicht haben möchten?
Zuerst die Umstände, die eine Zustimmung von Seite der Nachbarn erleichtern:

(1) Die Nachbarn sollten im Vorhinein möglichst viel von euch wissen. Damit meine ich nicht irgendwelche sehr privaten Details, sondern so Dinge wie: "Was macht ihr beruflich?", "Mit welchen Problemen müsst ihr euch rumschlagen?", "Wo kauft ihr eure Lebensmittel ein?" "Was sind eure sonstigen Hobbys?" .... In Kurz: Je weniger ihr ein "unbeschriebenes Blatt" seid, desdo leichter wird euren Nachbarn die Zusage fallen.

(2) Wenn (z.B. im Garten, auf der Terrasse ...) nackt, dann sollte deutlich aus dem Kontext heraus hervorgehen, dass dies nichts mit euren Nachbarn "zu tun hat".

Wenn aber trotzdem Widerspruch kommt, dann wird es etwas schwieriger und auch deutlich ungemütlicher. Denn (auch durch eure Nachfrage!) kann bei den Nachbarn fälschlicherweise der Eindruck entstehen, ihre Zustimmung sei erforderlich. Ihr müsst dann damit rechnen, dass sich diese bei den zuständigen Behörden beschweren. Wenn diese Beschwerde von ihnen euch gegenüber angekündigt werden sollte (z.B. um Druck auf euch auszuüben ), kann eine neutrale Informationsquelle (z.B. die hier vielfach von mir eingebrachte gutachterliche Stellungsname des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages) helfen. Eure (oder z.B. meine) Meinung dazu ist verständlicherweise parteiisch und wird daher schon allein deshalb vermutlich von den Nachbarn nicht ernst genommen werden.

Zwei Punkte sind zu beachten:
(1) Sollte der Bereich, in dem ihr euch nackt aufhaltet, von einem öffentlich zugänglichen Bereich (Straße, Parklatz ..) aus einsehbar sein, dann kann die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht herangezogen werden, weil sie im konkreten Fall vorausgesetzt, dass die Allgemeinheit betroffen sein muss.
(2) Jetzt wird es super-kritisch: Böswillige Nachbarn könnten - im Wissen darüber, dass einfache Nacktheit abseits der Allgemeinheit - nicht mittels §118 OwiG belangt werden kann, auf die Idee kommen, euch - sagen wir mal - "spezielle Handlungen" zu unterstellen, was dann direkt ins Strafrecht geht. Da steht dann u.U. Aussage gegen Aussage.

In Summe: Wenn damit zu rechnen ist, dass Nachbarn auf Nachfrage negativ reagieren, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
(1) Von den Nachbarn einsehbare Bereiche zu meiden um seine Ruhe zu haben
(2) Es stillschweigend auf ein ordnungsrechtlichen Verfahren ankommen zu lassen.und in diesem Verfahren (z.B. dann, wenn ihr von der Behörde aufgefordert werdet, als Betroffene - nicht als Beschuldigte - zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen) die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages beizulegen.

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