Zett hat geschrieben:…Nacktheit, die mit sexuellen Handlungen verbunden ist, ...
Hat da irgend jemand hier in diesem Thema von geredet, Zett? Warum fängst du jetzt schon wieder damit an?
Ein kopfschüttelnder Seelöwe
Zett hat geschrieben:…Nacktheit, die mit sexuellen Handlungen verbunden ist, ...
NakedBuddy85221 hat geschrieben:Oh man, ich wollte hier kein Streitthema anfragen, sorry![]()
Generell kommt es bezüglich des §118 aus dem Ordnungsrecht entscheidend auf den Kontext an. Darüber hinaus - und ebenfalls allgemein gesprochen - ist der §118 nicht anwendbar, wenn nur von Nachbarn und nicht von der Allgemeinheit (juristisch: einer nicht eingrenzbare Gruppe von Personen) der Bereich eingesehen werden kann.Es gibt Länder, da ist es verboten, sich nackt in der eigenen Wohnung aufzuhalten, wenn
man von draußen reinschauen kann. Hier in Deutschland ist das m.W. (noch) nicht so!
Das "Gespräch zu suchen" ist immer ein guter Rat - aber bitte nicht aufdringlich. Also nicht in dem Sinne, die Nachbarn überzeugen zu müssen oder zu missionieren.Am besten ist es immer, rechtzeitig das Gespräch zu suchen und an geeigneter Stelle zu fragen,
ob sie die Nacktheit stört. Meine Erfahrung: Die meisten stört es nicht.
regenmacher hat geschrieben:aber bitte nicht aufdringlich. Also nicht in dem Sinne, die Nachbarn überzeugen zu müssen oder zu missionieren.
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