Wie kommst du darauf?Der Staat schafft es nur, Nackte zu bestrafen, aber nicht, Nackte vor den Angezogenen (nämlich jenen Angezogenen mit ungezogenem Verhalten) zu schützen.
riedfritz hat geschrieben:2. wurde die Identität der Täter festgestellt und damit wird ein Strafverfahren (in diesem Falle sicher kein Ordnungswidrigkeitsverfahren) eingeleitet. Dass die drei aufgrund ihrer Herkunft keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem haben, ist wohl anzunehmen.
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