Aber wo nun der neue Nacktwanderweg genau ist/verläuft, das weiß nur der Fuchs.
...
LG
Bezüglich nicht explizit eingerichteter Wege sonstwo werden durch die „Einrichter“ keine Aussagen gemacht. Die Nutzung des Weges durch Nackte UND Bekleidete erschwert es aber um eine weitere Stufe gegen Nackte auf anderen Wegen vorzugehen, denn das dadurch demonstrierte, friedliche Nebeneinander macht die Anwendung des §118 OWiG unmöglich. Das ist die positive Wirkung die ein offizieller Weg („Mit und Ohne“) für Nacktwandernde im ganzen Bundesgebiet entfaltet.OSKAR hat geschrieben:Die „Einrichter“ solcher Wege machen damit nur deutlich, dass sie – und zwar ausdrücklich nur auf diesen eingerichteten Wegen – keine Einwände gegen das nackte Wandern geltend machen werden.
Die Frage wer wen wegen was anzeigen/verklagen/ oder sonstwie vorgehen kann ist ein juristische Frage, die ausführlicher im Unterforum FKK & Recht – das extra zu diesem Zweck eingerichtet wurde – diskutiert werden kann.OSKAR hat geschrieben:Jeder Andere – auch die Intoleranten dem Nacktwandern gegenüber – kann Nacktwanderer auf diesen „offiziellen Nacktwanderwegen“ anzeigen.
Die Bemerkung bezog sich nicht auf eventuelle Schreiben an Gemeinde/Campingplatzbetreiber/... oder hier im Forum, sondern darauf, die Wirkung der Einrichtung eines offiziellen Weges auf sonstige Nacktwanderungen an anderen Orten zu erfassen. Im konkreten Fall (MV) kann man das erst im kommenden Sommer beurteilen. Die bisherigen Erfahrungen (Wippra/Harz bzw. Undeloh/Niedersachsen) geben zumindest Hinweise darauf, dass Nacktwanderungen außerhalb der offiziellen Wege nicht gefährdet werden. Allenfalls in unmittelbarer Nähe (wenige Abstandskilometer) zu den offiziellen Nacktwanderwegen könnte es passieren, dass Interessenten auf diese Wege hingewiesen werden.OSKAR hat geschrieben:@Regenmacher
Der Rat, wann ggf. zu schreiben ist, ist nicht mehr tauglich. Wie hier mitgeteilt, habe ich längst geschrieben.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste