Zett hat geschrieben:
@ Seelöwe
Deine Warnungen sind lächerlich. Ich mache keine verbotenen Heilsversprechen. Die Erwähnung, dass Ausdauerlauf gesund ist, ist nicht strafbar. Und wenn man dann noch den harten Aufprall verhindert, indem man Vorfuß läuft, mit besonders kurzen Schritten und besonders viel Schwung durch starken Arm- und Schultereinsatz, darf man wohl sagen, dass dies die gesundheitliche Wirkung erhöht.
Genau so, wie die anderen Besonderheiten des KEW Movehacking einfach nachvollziehbare Auswirkungen haben.
Deine Stimmungsmache gegen mich bringt nichts! Machst Du das nur aus Dummheit oder wirst Du dafür bezahlt?
Na, da sind wir doch schon ein wesentliches Stück weiter. Es geht dir also nicht um die Entfernung des Begriffs "Sittengesetz" im Art 2 GG. Da dieses auch noch nie gegen Nacktwandernde verwandt wurde, können wir die Diskussion darum abschließen.Zett hat geschrieben: Anstand (das Sittengesetz) ist nötig, damit Unanständigen bei ihrer "Entfaltung der Persönlichkeit" Einhalt geboten wird. Wie juristisch blind muss man sein, eine Abschaffung des Sittengesetzes zu verlangen?
Definitiv nicht aufgrund eines Sittengesetzes. So etwas würde schon scheitern an der banalen Frage, in welchem Bereich die Ordnungsbuße (landläufig: das Knöllchen) von den Verwaltungsleuten im Bußgeldbescheid zu wählen ist. Vielmehr kann es sich nur um den Vorwurf aus der örtlichen Verwaltung handeln, eine Ordnungswidrigkeit (wohl nach §118 OWiG) begangen zu haben. Das kannst du schon leicht am von dir zitierten Begriff "Bußgeldbescheid" ablesen.Zett hat geschrieben: So, das Sittengesetz wurde also Deiner Meinung nach noch nie angewandt? Frag mal CHICO, warum er einen Bußgeldbescheid bekommen hat!
Ich hatte nie einen Bußgeld-Bescheid wegen Nackt in der Öffentlichkeit bekommen, aber alle mir bekannten Fälle, bezogen sich immer auf §118 OWiG. Und in den darauf folgenden Auseinandersetzungen war immer nur von §118 OWiG die Rede.Zett hat geschrieben: Ja doch, weil sein Nacktwandern die Ordnungshüter als unanständig betrachtet haben
Verstö0e gegen §118 OWiG kannst du auch immer irgendwie als Verstöße gegen den "Anstand" auffassen, weil jeder Gesetzesverstoß immer ein Versto0 gegen den Anstand ist - aber längst nicht jeder Verstoß gegen den Anstand ist auch ein Gesetzesverstoß ( siehe das angeführte Beispiel von der Verweigerung des "Gegengrußes")Zett hat geschrieben: Und Deiner Meinung nach hat der §118 OWiG also nichts mit Anstand zu tun?
Beibachpaar hat geschrieben:Zett hat geschrieben:
@ Seelöwe
Deine Warnungen sind lächerlich. Ich mache keine verbotenen Heilsversprechen. Die Erwähnung, dass Ausdauerlauf gesund ist, ist nicht strafbar. Und wenn man dann noch den harten Aufprall verhindert, indem man Vorfuß läuft, mit besonders kurzen Schritten und besonders viel Schwung durch starken Arm- und Schultereinsatz, darf man wohl sagen, dass dies die gesundheitliche Wirkung erhöht.
Genau so, wie die anderen Besonderheiten des KEW Movehacking einfach nachvollziehbare Auswirkungen haben.
Deine Stimmungsmache gegen mich bringt nichts! Machst Du das nur aus Dummheit oder wirst Du dafür bezahlt?
Ich wette, Seelöwe ist ein Agent der Geheimorganisation KIW, die der Menschheit vom Hufsacking überzeugen will. Nur du stehst ihrer Machtübernahme noch im Weg.
Zett hat geschrieben:
Deshalb stelle ich wohl nun öfter solchen "Usern", die sich gezielt an meine Beiträge anheften, um sie "etwas negativ" zu "kommentieren", die Frage, ob sie das nur aus Dummheit machen oder ob sie dafür bezahlt werden.
Seelöwe hat geschrieben:Ich mache das, um dir zu helfen, merkst du das eigentlich nicht?
Seelöwe hat geschrieben:Aber vielleicht ist dir ja nicht zu helfen?
Seelöwe hat geschrieben:Als „Influenzer“ bist du offensichtlich ne völlige Niete!
Warum erinnert mich das an Erich Mielkes: "Ich lieb Euch doch alle!"?Seelöwe hat geschrieben:Ich mache das, um dir zu helfen
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