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Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Oscar » Fr 17. Jul 2015, 04:55

Für mich auch nicht.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von harryster » Fr 17. Jul 2015, 06:57

Wenn ich diese Beiträge lese wird mir erst bewusst wie gut ich es habe. Ich habe die Möglichkeit fast das ganze Jahr in der Wohnung im Haus und Garten Nackt zu sein. Mein Umfeld kennt mich nackt und dehnen macht es nichts aus. Ich ziehe nur was an, wenn ich weis dass der Besuch nicht mit meiner Nacktheit umgehen kann. Im Garten bin ich aber immer nackt, egal wer kommt nackt.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von grimbaer » Fr 17. Jul 2015, 07:45

Ärger mit den Nachbarn
Wenn der Balkon zum Ärgernis wird


Wenn der Balkon zum Ärgernis wird
Auf dem Balkon kann man gerade im Sommer so einiges machen. Manche Aktivitäten stören allerdings die Nachbarn.
Düsseldorf. Vor allem im Sommer können es sich Balkonbesitzer mit den Nachbarn verscherzen. Rauchschwaden, die vom Grill herüberziehen, oder herabfallende Blätter von überhängenden Blumenkästen sind nur einige Reizthemen.

Endlich ist es wieder warm genug, um Zeit auf dem Balkon zu verbringen. Um diese Stunden stressfrei genießen und den Nachbarn im Anschluss noch in die Augen sehen zu können, sollte man sich an einige Regeln halten. Denn nicht alles ist erlaubt auf dem Balkon. Wir erklären, welche Grenzen und Gesetze es gibt:

Sichtschutz Der Mieter oder Eigentümer kann sein kleines Freiluft-Paradies im Prinzip so gestalten, wie er möchte - allerdings darf der Gesamteindruck des Hauses nicht gestört werden. Wer sich vor Blicken der Nachbarn schützen will, etwa bei gläserner Brüstung, kann eine Bastmatte bis zu der Balkonbrüstung anbringen, sofern das farblich zur Fassade passt (Amtsgericht Köln, Az: 212 C 124/98). Ein Sichtschutz muss aber verschwinden, wenn es sich um eine "bauliche Veränderung" handelt (Landgericht Itzehoe, Az: 1 S (W) 1/07).

Antenne Selbst bei Kabelanschluss der Wohnung kann ein Anspruch des Mieters bestehen, eine Sat-Schüssel auf dem Balkon zu installieren (Bundesgerichtshof, Az: VIII ZR 207/04). In diesem Fall ging es um eine mobile Antenne ohne feste Verbindung zum Gebäude. Daher würde das Eigentum des Vermieters kaum beeinträchtigt, so der BGH.

Blumenkästen Wenn Mieter an der Außenseite des Balkons Blumenkästen anbringen wollen, droht Ärger. Beim Anbringen und Abnehmen bestehe die Gefahr, dass die Kästen herunterfallen, meinte das Berliner Landgericht (Az: 655 S 40/12). Anders das Landgericht Hamburg: Mieter müssten die Kästen zwar so befestigen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Sei das gewährleistet, dürften Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden, entschieden die Richter (Az: 316 S 79/04). "Man muss jedoch bedenken, dass bei Dauerregen die Kästen schwerer werden, wenn sich die Erde mit Wasser vollsaugt", sagt Klaus Deesen, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes. "Fällt der Kasten herunter und trifft jemanden, ist man haftbar." Was man anpflanzt, müsse man sich aber nicht vorschreiben lassen. "Vier Meter lange Bambusstangen oder Kletterpflanzen sind erlaubt, solange sie den eigenen Balkonbereich nicht überschreiten", so der Experte.

Schädlinge Es kommt vor, dass Tomaten oder Salate, die auf dem Balkon angebaut werden, von Schädlingen wie Raupen befallen werden. Man sei aber nicht dazu verpflichtet, diese zu bekämpfen, damit sie sich nicht auch beim Nachbarn ausbreiten, sagt Deesen. "Es gibt da unterschiedliche Ansichten: Naturfreunde heißen die Raupen willkommen, andere sehen sie als Schädling. Es gibt keinen Unterlassungsanspruch." Auch Bienenkästen seien in Maßen erlaubt.

Grillen Über kein anderes Balkon-Thema wird so viel gestritten. Dabei geht es weniger darum, ob gegrillt werden darf, sondern wie oft. Das Amtsgericht Bonn meinte, von April bis September sei ein Grillabend im Monat angemessen (Az: 6 C 545/96), also sechs Mal im Jahr. Das Oberlandesgericht München (Az: 2 Z BR 6/99) wollte nur fünf Mal tolerieren. Das Oberlandesgericht Oldenburg beurteilte (Az: 13 U 53/02) vier Grillabende als "sozialadäquat". Drei Mal im Jahr dürfe auf der Terrasse gegrillt werden, befand das Landgericht Stuttgart (Az: 10 T 359/96). Und das Landgericht Essen sagt dazu, dass man Grillen könne, so oft man will - solange es der Vermieter nicht verbietet. "Man hat nämlich keinen Rechtsanspruch aufs Kochen unter freiem Himmel", erklärt Klaus Deese. Etwaige Geruchsbelästigungen etwa durch Fisch müsse der Nachbar akzeptieren.
Richtig Grillen: Das sind drei der größten Grill-Irrtümer

Lärm Es gelten die allgemeinen Ruhevorschriften. Ab 22 Uhr muss Schluss sein mit Lärm. Wer sich nicht daran hält, dem droht nicht nur Ärger mit dem Vermieter, sondern auch eine Geldbuße wegen Lärmbelästigung. Zu laut war es, wenn der Nachbar bei geschlossenen Fenstern nicht schlafen konnte (OLG Düsseldorf, Az: 5 Ss Owi 475/89I). Wer sich in Zimmerlautstärke unterhalte, dürfe dies jederzeit, so der Mieterschutzbund.

Gestaltung Wer seinem Balkon einen neuen Anstrich verpassen möchte, sollte aufpassen: Das geht nur in Absprache mit dem Vermieter. Grelles Pink ohne Rücksprache ist also tabu. Bei der Möblierung hat man schon mehr Freiräume, sagt Deesen: "Sogar ein Kleiderschrank auf dem Balkon ist erlaubt, um etwa Stühle dort unterzubringen." Man darf den Balkon jedoch nicht als Lager nutzen und vermüllen lassen.

Freizügigkeit Gegen oben ohne auf dem Balkon ist im Prinzip nichts einzuwenden, sofern sich andere dadurch nicht gestört fühlen. Sonst droht nämlich eine Geldbuße. Denn: "Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen (Paragraf 118 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten). Der Vermieter kann zur Abmahnung berechtigt sein, Fotos von dem Vorfall muss er allerdings herausgeben (Amtsgericht Bonn, Az: 8C209/05).
Quelle: RP

 
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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Schneeberg » Fr 17. Jul 2015, 13:16

Manche Leute sind unverbesserlich. Nackt sin ist schön, man muß sie aber keinen anderen aufzwingen.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Klaus_59 » Fr 17. Jul 2015, 17:14

Schneeberg hat geschrieben:Manche Leute sind unverbesserlich. Nackt sin ist schön, man muß sie aber keinen anderen aufzwingen.

Da ist er wieder, der saudoofe Spruch.

 
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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Schneeberg » Sa 18. Jul 2015, 11:48

Auch du kommst mal von deinem hohen Ross runter.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Aria » Sa 18. Jul 2015, 12:51

Schneeberg hat geschrieben:Auch du kommst mal von deinem hohen Ross runter.
Klaus sitzt nicht auf einem hohen Ross, er ist nur konsequent in seiner Nacktheit. Und er hat dabei keine Probleme mit seiner Umgebung, weder mit den Verwandten, noch mit den Nachbarn oder sonst wem im Dorf.

Ich bewundere Klaus. Weil ich nicht so mutig bin wie er. Denn zum ständigen Nacktsein in der Wohnung oder auf seinem Grundstück braucht man nur Mut.

 

Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von BeateZ » Sa 18. Jul 2015, 13:46

Aria hat geschrieben:Ich bewundere Klaus.
Ich auch. Ich bewundere ihn auch.

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von FKKFamilie » Sa 18. Jul 2015, 14:13

Ich bewundere Ihn auch. Es ist sicherlich nicht einfach seine Umwelt zu ignorieren und sich selbst über den Empfindungen der anderen zu stellen. Das schafft man nur, wenn man selbst in der Lage ist seine Empathie zu unterdrücken oder zu ignorieren.
Es ist schon bewundernswert, für sein eigenes "Leben" Toleranz von der Gesellschaft einzufordern aber der anders denkenden Gesellschaft Intoleranz entgegenbringen. Mir fehlt auch der Mut.......... hmmmm........... :roll: :roll:

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Re: Nackt in der eigenen Wohnung mit Balkon/Terrasse

Beitrag von Aria » Sa 18. Jul 2015, 14:39

FKKFamilie hat geschrieben:Es ist sicherlich nicht einfach seine Umwelt zu ignorieren und sich selbst über den Empfindungen der anderen zu stellen.
Du bist noch nicht so lange im Forum, FKKFamilie, deshalb weißt Du vielleicht nicht, wie Klaus das angestellt hat: Nicht mit dem Ignorieren der anderen, wie Du ihm unterstellst, sondern mit dem Zugehen auf die anderen und der Frage: Warum finden sie (seine) Nacktheit schlimm?

Die meisten haben keine richtige Antwort drauf gehabt - außer: Das gehört sich nicht. Und haben dadurch wohl eingesehen, dass sie außer des Vorurteils nichts gegen seine Nacktheit vorbringen können – und haben sich mit seiner Nacktheit arrangiert: Sie wissen jetzt, Klaus läuft im Haus und Garten nackt rum, was für alle Beteiligte kein Problem mehr zu sein scheint.

Das ist das, was ich aus seinen Erzählungen im Forum mitbekommen habe. Aber er wird sicherlich auch selbst dazu Stellung nehmen.

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