CHICO hat geschrieben:Verfahren wurde vom Amtsgericht eingestellt
Soweit ich das hier im Forum mitverfolgt habe, wird dies wohl in der Regel wegen "Geringfügigkeit" eingestellt, sprich Gericht hat wichtigeres zu tun. Heißt aber leider nicht, dass Richter es gutheißt.
CHICO hat geschrieben:das sich für mich daraus (GG Art. 2) ableitende Recht auf nackte Wanderungen in passendem Umfeld
Das ist wohl keine logische Ableitung, weil eben dieser Passus mit dem "Sittengesetz" drinsteht. Damit ist dieser Artikel des Grundgesetzes schon ziemlich dehnbar auslegbar und es entsteht leider keinesfalls daraus ein Recht auf nackte Wanderung, auch nicht in "passendem" Umfeld.
Es kommt auf die jeweilige Situation an, neben einem Umfeld, das "wenig" mit Nichtbeteiligten frequentiert ist, meiner Meinung nach auch sehr auf das Verhalten des Nackten.
CHICO hat geschrieben:@ Zett Ich halte es für keine gute Idee, Wünsche zu äußern, Gebiete, die offensichtlich für nackte Wanderungen oder eben nacktes Jogging geeignet erscheinen, als FKK-Gebiet oder Ähnliches auszuweisen. Ich halte es für verwerflich, sich Ghettos zu wünschen, in denen Nacktsein geduldet wird. Alle „Nicht-Ghettos“ wäre dann schnell erklärtermaßen Verbotszonen für Nacktheit..
Der Problematik bin ich mir schon bewusst. Es handelt sich hier jedoch um ein relativ großes und abgeschlossenes Gebiet. Und ich habe einige Interessenten, die wohl nackt joggen würden, wenn es offiziell erlaubt wäre.
CHICO hat geschrieben:Auch die „Nacktresorts“ in der Heide und im Harz sind in meinen Augen ungute Ideen. Nacktheit ist eine naturgemäße Lebensform und bedarf keiner Sonderregelung, wenn das Auftreten von Nackten in der Öffentlichkeit „sozialverträglich“ im Sinne GG des Art. 2 erfolgt. Mit Ghettos für Nackte wird ggf. nur die Tyrannei der Mehrheit mit ihrer selbstverliebten Moral bestätigt. Der grundsätzliche Anspruch auf Toleranz ist ein Wesensmerkmal der Freiheit. Und auf Freiheit sollte nie verzichtet werden.
Es gibt kein "sozialverträglich im Sinne GG Art. 2"! Man ist laut diesem Artikel zum Einhalten des Sittengesetzes verpflichtet. Dies bedeutet nach meiner Kenntnis, dass sich der durchschnittliche Bürger nicht darüber aufregen darf. Es ist also die "Tyrannei der Mehrheit" (nennt man positiv auch Demokratie), wie Du dies empfindest, in diesem Artikel verankert - mit oder ohne ausgewiesenen FKK-Bereichen.